Italienurlauber aufpassen: Für Skifahrer besteht Versicherungspflicht
Für Winterurlauber wichtig: Seit Beginn des Jahres gilt in Italien eine Versicherungspflicht für Skifahrer. Weil der Versicherungsschutz vor Ort auch nachgewiesen werden muss, sollte man sich vor dem Urlaub an den Haftpflichtversicherer wenden.
Versicherungspflicht für Skifahrer in Italien
Skifahren macht Spaß – und birgt leider auch ein hohes Verletzungs- sowie Haftungsrisiko. Hierauf hat das beliebte Ski-Land Italien mit einer Versicherungspflicht ab dem 1. Januar 2022 reagiert. Denn wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, informiert aktuell der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) – und empfiehlt, vor Antritt der Reise den deutschen Haftpflichtversicherer zu kontaktieren.
Denn zwar sind aktuell italienische Pistenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten, wenn diese keinen anderweitigen Versicherungsschutz vorweisen können. Oft aber besteht bereits der Versicherungsschutz aufgrund einer deutschen Haftpflichtpolice. Sobald man diesen aber nicht nachweisen kann, droht der unnötige Abschluss einer weiteren Police vor einer italienischen Piste. Das muss nicht sein.
GDV bietet standardisiertes Formular an
Aus diesem Grund bietet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft aktuell ein standardisiertes Formular an, um einen Haftpflichtnachweis in Italien zu erbringen. Dieses Formular, dass alle Angaben über den Versicherungsschutz in Deutschland erhält, ist sowohl in Deutsch als auch Italienisch verfasst. Alle über eine Haftpflicht mitversicherten Personen können ebenfalls in das zweisprachige Formular eingetragen werden.
Vor Urlaub zeitig Versicherer aufsuchen
Da das Musterformular durch den Haftpflichtversicherer ausgefüllt werden muss, empfiehlt der GDV, schon zeitig vor Urlaubsantritt den Versicherer oder den Vermittler aufzusuchen. Dies kann auch eine gute Möglichkeit sein, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn so schön auch der Skisport ist: Er zählt laut Statistiken der Versicherer zu den gefährlichsten Sportarten.
Skisport: So faszinierend wie gefährlich
Das zeigen aufsehenerregende Unfälle der Vergangenheit: Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Dieter Althaus, erlitt im Januar 2009 bei einem Ski-Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verletzte eine andere Fahrerin tödlich. Und ein schwerer Skiunfall im Winter 2013 veränderte das Leben von Deutschlands bekanntesten Rennfahrer Michael Schumacher grundlegend – wenngleich konkrete Details zu Schumachers Gesundheitszustand in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, gilt der einstige Formel 1-Weltmeister nach langem Koma mittlerweile als Pflegefall.
21,4 Prozent beträgt der Anteil der Skiunfälle an allen Sportunfällen, die durch Versicherer erfasst wurden. Nur der Fußball als Deutschlands beliebtester Leistungs- und Breitensport verursacht mehr Unfälle – 35,9 Prozent aller Sportunfälle sind hier zu beklagen. Was aber ist die Konsequenz aus diesen Zahlen? Sollte man das Unfallrisiko mit dem Skisport ganz meiden? Keineswegs!
Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) klärt über sicheres Verhalten auf
Die Wahrscheinlichkeit für Skiunfälle lässt sich nämlich reduzieren, wenn ein paar Grundregeln beachtet werden. Aufklärung hierzu leistet, schon seit 1975, die gemeinnützige Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS). So gilt, wie auch im Straßenverkehr: Rücksichtnahme ist beim Skisport oberste Prämisse.
So muss jeder Skifahrer seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können anpassen, aber auch den Gelände-, Schnee- und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte. Denn viele Unfälle geschehen, weil Fahrer auf dicht befahrenen Pisten zu schnell unterwegs sind.
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur zudem so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Wintersportler nicht gefährdet. Und überholt werden darf stets nur derartig, dass im Überholvorgang ein überholter Skifahrer für all seine möglichen Bewegungen genügend Raum hat.
Nur an übersichtlichen Stellen anhalten
Angehalten werden darf zudem nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen. Und fährt ein Skifahrer nach dem Anhalten wieder an, muss er sich zunächst nach oben und unten vergewissern, dass ihm niemand in die Quere kommt. Der Auf- oder Abstieg zu Fuß sollte am Rand der Abfahrt geschehen. Und getragen werden sollte Skiausrüstung draußen auf der Schulter mit Skispitzen nach vorne; drinnen jedoch seitlich in der Hand mit Skispitzen nach oben.
Wichtig: Die passende Ausrüstung
Wichtig ist zudem die passende Skiausrüstung, zu der als fester Bestandteil passende Skier je nach Können und körperlicher Beschaffenheit, aber auch eine gute Schutzausrüstung gehören sollten (mit Protektor, Skibrille, Handschuhen und wettergerechter Bekleidung etc.). Der Schutzhelm ist auf der Skipiste Pflicht, dieser muss formschlüssig sitzen. Doch auch eine fachgerechte und individuell dem Können des Skifahrers angepasste Skibindung sowie formschlüssige Skistiefel sind wichtig – die Stiefel dürfen keine Beschädigungen und keine defekten Schnallen aufweisen.
Die Skibrille sollte kratzerfrei und mit UV-Schutz versehen sein. Empfohlen wird, vor dem Start Skier und Ausrüstung durch einen Experten – zum Beispiel durch ortsansässige Sportfachhändler – prüfen zu lassen. Weitere umfangreiche Tipps sowie Videoanalysen von Skiunfällen sind auf der Webseite der Stiftung Sicherheit im Skisport verfügbar.