Erwerbsminderungsrenten sollen steigen
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent ansteigen sollen. Allerdings erst ab Mitte 2024: und auch dann werden sie kein auskömmliches Einkommen sichern. Denn viele Betroffene sind armutsgefährdet.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag berichtet hat. Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.
Konkret sieht der Plan Erhöhungen vor, die abhängig vom Renteneintritt des Betroffenen sind. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten geben, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer aber zwischen 2014 und 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurde, dem sollen 4,5 Prozent mehr monatliche Rente zugestanden werden. Eilig hat es das Bundesarbeitsministerium mit der Reform nicht: Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli 2024 greifen.
Viele Erwerbsminderungs-Rentner armutsgefährdet
Ein auskömmliches Leben wird aber auch mit den neuen Beträgen nicht möglich sein. Wie die Sozial- und Wohlfahrtsverbände am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren, gelten 40 Prozent der Haushalte, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, als armutsgefährdet. Und viele Betroffene müssen zusätzlich mit Sozialhilfe aufstocken. 534.520 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 die Leistung aufgrund einer voller Erwerbsminderung, Tendenz stark steigend. Zu bedenken ist auch, dass die Inflation aktuell sehr hoch ist und zu einer Geldentwertung führt: etwa wegen der hohen Sprit- und Energiekosten.
Rund 882 Euro betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2020. Wer zusätzlich Grundsicherung erhält, muss aus diesen Kosten auch die Miete bezahlen. Und das, obwohl es in Deutschland speziell an behindertengerechtem Wohnraum fehlt, die Kosten hierfür entsprechend hoch sind.
Hohe Hürden für gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Doch die Hürden für eine gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung sind ohnehin hoch. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren wurde, dem sichert die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit zu, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Das bedeutet: der gesetzlich Versicherte erhält nur eine volle Rente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann: in irgendeinem Beruf. Die Betroffenen müssen zuvor folglich auch einen Job akzeptieren, der einen deutlichen Statusverlust und deutlich weniger Einkommen zusichert, bevor die Rententräger unterstützen.
Deshalb empfiehlt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie allein berücksichtigt derzeit auch den Status und das Einkommen des zuletzt ausgeübten Berufes. Das gilt besonders für Selbstständige, die oft ohnehin nicht in die Rentenkasse einzahlen. Selbst Politik und Verbraucherschutz raten zum Abschluss eines solchen Vertrages – zur Absicherung der Arbeitskraft empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.