Versicherungsombudsmann: Schadenregulierung und wissentlich falsche Zusage
Ein Versicherungsnehmer erhält eine Zusage zur Schadensregulierung, die sich als falsch herausstellt. Der Versicherer will sich herausreden. Doch der Versicherungsnehmer wandte sich an den Versicherungsombudsmann.
Ein Versicherungsnehmer war erstaunt, als sein Kfz-Versicherer eine zuvor durch den Außendienstpartner gemachte Zusage zur Schadensregulierung plötzlich nicht einhielt. Trotz einer klaren Abmachung wollte der Versicherer die Art und Weise der Abrechnung nicht anerkennen und argumentierte, die Aussage seines Mitarbeiters sei wissentlich falsch gewesen und somit nicht bindend.
Ombudsmann unterstützt Versicherungsnehmer
Der Fall landete beim Ombudsmann für Versicherungen, der die Position des Versicherungsnehmers nachvollziehen konnte. Der Ombudsmann stellte klar, dass ein Versicherer sich nicht einfach von den Aussagen seines Außendienstpartners distanzieren könne. Vielmehr müsse der Versicherer für die Zusagen seiner Vertreter einstehen, auch wenn diese falsch waren.
Ergebnis: Versicherer lenkt ein
Nachdem der Ombudsmann seine Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise des Versicherers äußerte, lenkte dieser schließlich ein und half der Beschwerde ab. Der Versicherungsnehmer erhielt die ihm ursprünglich zugesagte Schadensregulierung.