Auch für die Hochwasser-Schäden im Jahr 2013 wurden durch Bund und Länder finanzielle „Hilfspakete“ geschnürt. So gut das für die Betroffenen auch ist, darf man sich nicht darauf verlassen, dass auch bei einem zukünftigen Hochwasser-Ereignis so umfangreiche finanzielle Unterstützung gezahlt wird.
In einer Richtlinie des Freistaates Sachsen heißt es dazu, dass im Schadenfall nur diejenigen eine finanzielle Unterstützung erhalten, denen es nicht möglich war Versicherungsschutz für das Gebäude zu erlangen. Zwar wurde diese Richtlinie bei den Hochwasser-Schäden 2013 nicht konsequent durchgesetzt, Sie sollten sich jetzt aber über die Gebäudeversicherung absichern, damit Sie bei zukünftigen Ereignissen nicht von Staatlicher Hilfe abhängig sind.
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