Leitende Angestellte

Prokuristen, wie auch andere leitende Angestellte, haben für Ihren Tätigkeitsbereich oftmals weitreichende Handlungsvollmachten. Mit der Vertretung des Unternehmens durch leitende Angestellte, ergibt sich für diese aber auch eine Verantwortung und Haftung für die eigenen Entscheidungen. Durch Fehlentscheidungen kann dem eigenen Unternehmen oder auch Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt werden.  Unter Umständen haften auch Prokuristen und leitende Angestellte, ähnlich wie Geschäftsführung oder Vorstand, für die Entscheidungen mit Ihrem Privatvermögen.

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer  Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung
Herr Mokabe wird von seinem Abteilungsleiter, Herrn Braun, seit längerem mit Witzen über seine Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte dies zu unterlassen nichts. Als Herr Mokabe sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Herr Mokabe sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer übernahm die anfallenden Kosten.

Wohnungs-Rechtsschutz- Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczesniok zog aus ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.

Verkehrs-Rechtsschutz – Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Sozial-Rechtsschutz – Rente
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

Steuer-Rechtsschutz – Werbungskosten
Frau Raiers Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau Raiers Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau Raier übergibt die Sache danach ihrem Anwalt.

Einige wenige Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz Schäden, die dem Arbeitgeber versehentlich zugefügt werden. Darunter fallen u.a. auch Schäden an dienstlich genutzten Kraftfahrtzeugen – z.B. dann, wenn Ihr Arbeitgeber eine Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung auf Sie umlegt.

Als Arbeitnehmer haften Sie nach §276 BGB für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu zwar eine Konkretisierung je nach Schwere der Fahrlässigkeit vorgenommen, letztendlich wird es bei hohen Schadensersatzforderungen aber oftmals auf eine rechtliche Prüfung im Einzelfall hinauslaufen.

Über eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Sie Angestellte und leitende Angestellt gegen dieses Risiko absichern. Über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgt zunächst eine Prüfung, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Stellt sich dabei heraus, dass die Schadensersatzansprüche nicht berechtigt sind, dann übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie die Abwehr dieser Schadensersatzansprüche – inkl. Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. Berechtigte Schadensersatzansprüche trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie.