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Es wird kalt in Deutschland: der Wetterbericht kündigt für diese Woche in vielen Teilen Deutschlands frostige Temperaturen und den ersten Schnee an. Das bedeutet auch für Autofahrer besondere Vorsicht. So haben zum Beispiel am Montagmorgen Fahrzeuge im Schwarzwald die Straßen blockiert, weil sie vom Wintereinbruch überrascht wurden. Wer es noch nicht getan hat, sollte deshalb seine Winterreifen aufziehen.

Der Herbst hat uns in diesem Jahr lange mit warmen Temperaturen verwöhnt. Doch nun klopft tatsächlich der Winter an die Tür, im Schwarzwald und Südbayern fiel bereits der erste Schnee. Und diese widrige Witterung könnte sich im Laufe der Woche über weite Teile Deutschlands ausbreiten. Deshalb heißt es nun für Autofahrer: umrüsten! Wer es noch nicht getan hat, sollte seine Winterreifen aufziehen lassen.

Bei falscher Bereifung droht ein Bußgeld

Zwar gibt es in Deutschland keine allgemeine Winterreifen-Pflicht. Das heißt, der Gesetzgeber kann kein genaues Datum vorschreiben, ab wann Autofahrer ihre Bereifung wechseln müssen. Doch die Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die eine M+S-Markierung („Schnee und Matsch“) aufweisen. Es ist also auch möglich mit Ganzjahresreifen zu fahren, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.

Wer sich ohne entsprechende M+S-Markierung auf die Straßen traut, riskiert bei entsprechender Witterung ein Bußgeld von 60 Euro und einen Strafpunkt in Flensburg. Diese Strafzahlung kann sich sogar auf 80 Euro erhöhen, wenn das Auto aufgrund der Sommerbereifung den Verkehr blockiert.

Haftpflicht zahlt, Kasko-Versicherer darf kürzen

Wie aber wirkt es sich auf den Versicherungsschutz aus, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind – und einen Unfall bauen? Die gute Nachricht: verursacht man dritten Personen einen Schaden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall. Dies bestätigt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Webseite.

Anders sieht es beim Vollkasko-Schutz aus, also wenn etwa aufgrund von Glätte das eigene Auto einen Totalschaden erleidet. Zwar erhält der Versicherte auch hier Ersatz – aber nicht in vollem Umfang. Auf der Webseite des GDV heißt es: „Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden“. Um welchen Betrag der Kaskoversicherer die Leistung kürzt, ist abhängig vom Einzelfall.

Es gibt aber einen weiteren Grund, warum man schon zeitig auf Winterbereifung umsteigen sollte: im Zweifel steht die Gesundheit der Mitmenschen auf dem Spiel. Und natürlich auch die eigene.

08.11.2016

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