Professor Günter Hirsch ist der Ombudsmann für Versicherungen: eine Schlichtungsstelle, die von der Versicherungswirtschaft finanziert wird, aber unabhängig arbeitet. An ihn können sich Verbraucher wenden, wenn sie Ärger mit Versicherungen haben. Und das lohnt sich: rund 40 Prozent aller Beschwerden sind erfolgreich, wie Hirsch berichtet.
Wer Ärger mit einer Versicherung hat, etwa weil diese für einen Schaden nicht zahlen will, der muss nicht gleich den Weg vor ein Gericht wählen. Verbraucher können auch zunächst ein Schlichtungs-Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen in Anspruch nehmen. Das ist eine Schlichtungsstelle, die schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden prüft. In der Regel dauert es drei Monate, bis ein Fall abgeschlossen werden kann.
Diese Schlichtung hat für Verbraucher mehrere Vorteile. Sie ist nicht nämlich zum einen kostenlos. Zum anderen verjähren die Ansprüche während des Verfahrens nicht: die Verjährungsfrist ist ausgesetzt. Der Kunde kann also später immer noch klagen, wenn er mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist.
40 Prozent Erfolgsquote
Aktuell ist Professor Günter Hirsch Ombudsmann für Versicherungen, der frühere Präsident des Bundesgerichtshofes. Und dieser kann durchaus auf eine beachtliche Zahl von Schlichtungen blicken. „Die Erfolgsquote ist über 40 Prozent“, sagte Hirsch im Interview mit dem Deutschlandfunk (Donnerstag). „Erfolgsquote ist immer dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer besser aus der Beschwerde herausgeht wie er reingekommen ist. Das heißt nicht unbedingt, dass er in vollem Umfang Recht bekommt“.
Dennoch ist die Zahl erfolgreicher Schlichtungen beachtlich. Müssen auch die ansonsten sehr kritischen Verbraucherzentralen eingestehen. Der Versicherungs-Ombudsmann „bietet den Verbrauchern ein schnelles und effizientes Verfahren, um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen oder nicht“, kommentiert Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Deutschlandfunk.
Erreichen können Verbraucher die Schlichtungsstelle über die Webseite ombudsmann.de. Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald die Beschwerde beim Ombudsmann eingegangen ist. Sie kann per Telefon, Brief oder im Internet eingereicht werden. Auch über die Telefonnummer 0800 369 6000 können Versicherungskunden weitere Details erfragen.
Private Krankenversicherung hat eigene Beschwerdestelle
Allerdings ist zu beachten, dass Günter Hirsch nicht für die private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtet. Für diese Sparten hat die Versicherungswirtschaft eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet, die seit 2014 von Heinz Lanfermann geleitet wird (pkv-ombudsmann.de). Beide Schlichtungsstellen haben ihren Sitz in Berlin.