Die Mehrheit der Deutschen kennt die Standardleistungen einer Privathaftpflichtversicherung nicht. Das brachte jüngst eine Studie zu Tage. Dabei ist es durchaus empfehlenswert sich damit zu beschäftigen, was innerhalb eines Vertrages abgesichert ist und was nicht. Denn zwischen den Anbietern gibt es Unterschiede – und im Zweifel drohen Absicherungslücken.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den verbreitetsten Versicherungssparten. Mehr als 45 Millionen Verträge haben die deutschen Versicherer laut dem Branchenverband GDV in ihrem Bestand. Und das ist auch gut so, denn die Privathaftpflicht zählt auch zu den wichtigsten Versicherungen.
Wer einer dritten Person schweren Schaden zufügt, haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch mit dem gesamten Privatvermögen – ein Leben lang. Schon eine Unachtsamkeit beim Radfahren kann dazu führen, dass man versehentlich einen Passanten umstößt und sich mit Schadensforderungen im sechs-oder siebenstelligen Bereich konfrontiert sieht, wenn er einen bleibenden Schaden davonträgt. Selbst wer viel Geld auf dem Konto hat, kann das kaum finanziell stemmen.
Nur 46 Prozent der Deutschen kennt Standardleistungen der Privathaftpflicht
Umso überraschender das Ergebnis einer repräsentativen Studie unter Versicherungskunden, die bereits eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben. Denn trotzdem wissen von den Befragten 54 Prozent nicht, was standardmäßig im Vertrag vereinbart ist. Das kann dazu führen, dass in bestimmten Situationen die Versicherung nicht zahlen muss. Hier gilt es, sich über den tatsächlichen Leistungsumfang zu informieren!
Ein Beispiel: Die sogenannten Gefälligkeitsschäden. Wenn man einem Freund oder Bekannten unentgeltlich einen Gefallen tut, etwa beim Umzug hilft, und dabei die teure Vase aus Schusseligkeit kaputtmacht, muss der Versicherer nur dann zahlen, wenn „Gefälligkeitsschäden“ auch laut Vertrag vereinbart wurden. Und das ist beileibe nicht in jeder Police der Fall. In der Regel ist auch eine Höchstsumme für solche Fälle vereinbart – wenn sie denn überhaupt bezahlt werden.
Forderungsausfalldeckung: Wenn der Versicherte selbst geschädigt wird
Ein weiterer interessanter Baustein, der nicht standardmäßig in Verträgen vereinbart ist, ist die „Forderungsausfalldeckung“. Diese greift immer dann, wenn dem Haftpflichtversicherten selbst ein Schaden durch eine fremde Person entsteht. Hat diese Person weder einen eigenen Haftpflicht-Vertrag noch genügend Geld, um für den Schadenersatz aufzukommen, dann springt die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten ein: Sie tut einfach so, als wäre der Fremde selbst bei ihr versichert. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil gegen den Verursacher.
Das sind nur zwei Beispiele für Leistungen in Haftpflichtverträgen, die sehr wichtig sein können. Oft muss der Versicherte hierfür einen kleinen Aufpreis zahlen (die teureren „Premium“-Tarife) oder sie werden als Zusatzbaustein angeboten. Immer mehr Versicherer gehen aber auch dazu über, in ihren Standardtarifen solche Leistungen bis zu einer bestimmten Summe anzubieten. Denn auf dem Markt herrscht ein harter Preiskampf um Kunden. Und so lohnt es sich, den eigenen Versicherungsvertrag nach dem Leistungsumfang abzuchecken und die Verträge zu vergleichen. Hierbei kann ein Beratungsgespräch Unterstützung bieten.