Es kann sinnvoll sein, schon für Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Dabei sollten aber wichtige Stolperfallen in den Verträgen beachtet werden. Grundsätzlich empfiehlt sich, bei den komplexen BU-Verträgen eine Beratung einzuholen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler? Das klingt zunächst absurd, haben doch Schüler noch keinen Beruf im eigentlichen Sinne. Und dennoch kann sich ein entsprechender Vertrag lohnen. Nicht nur zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, wenn das Kind nicht mehr zur Schule gehen kann und folglich – sehr wahrscheinlich – auch keinen einträglichen Beruf ergreift. Es gibt noch einen weiteren Vorteil.
Eine BU-Police sollte nämlich in jungen Jahren abgeschlossen werden. Weshalb das so ist? Ganz einfach: Vorerkrankungen verteuern den Schutz enorm oder führen dazu, dass überhaupt kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Denn der Versicherer fragt im Antrag zu einer BU einen umfangreichen Katalog an Gesundheitsfragen ab, die ehrlich beantwortet werden müssen. Sonst kann der Versicherer wegen einer „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ zurücktreten.
Und genau das ist der Clou bei einer Schüler-BU: Viele Versicherer gestatten es, dass der Schutz später aufrecht erhalten wird, wenn der Teen oder Twen ein Ausbildung ergreift, studiert oder ins Berufsleben startet. In der Regel zu den gleichen Bezügen und ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. Auch deshalb lohnt es, früh vorzusorgen!
Echte BU – oder nur ein eingeschränkter Schutz?
Beim Abschluss des Vertrages sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden. So ist es wichtig, wie der Versicherer Berufsunfähigkeit definiert bzw. ob es sich um einen „echten“ BU-Schutz handelt. Manche Anbieter sehen die Tätigkeit als Schüler nicht als vollwertigen Beruf an und erbringen später nur eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit. Hierfür sind die Regeln deutlich strenger: Erwerbsunfähigkeit liegt vereinfacht gesagt dann vor, wenn der Versicherte wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann.
Auch sollte im Vertragswerk geprüft werden, ob die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der Schüler infolge Gesundheitsstörungen oder Pflegebedürftigkeit dauerhaft außer Stande ist am Schulunterricht teilzunehmen. Manche Anbieter zahlen nur dann, wenn die Schulausbildung nicht durch spezielle Fördermaßnahmen wie Sonderschulen fortgeführt werden kann und wenn zusätzlich eine behördlich festgestellte Behinderung vorliegt. Dies erschwert es deutlich, eine Rente ausgezahlt zu bekommen.
Stolperfalle Numero Drei: Es sollte dem Schüler möglich sein, den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung auch dann weiterzuführen, wenn er einen Beruf ergreift. Denn genau darum geht es ja: Für das spätere Leben bereits vorzusorgen und den Vertrag ins Berufsleben mitzunehmen. Manche Versicherer verlangen hier eine neue Prüfung der Gesundheit, was der Vertrag besser ausschließen sollte. Ein Beratungsgespräch empfiehlt sich bei den komplexen Policen unbedingt!