„Smart Home“-Anwendungen in den eigenen vier Wänden erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Und auch die Hausratversicherer bieten schon entsprechende Lösungen hierfür an. Aber wer die Technik nutzt, sollte Sicherheitsstandards beachten. Denn Smart Home wirkt bis ins Schlafzimmer hinein!
„Smart Home“ – so heißt ein neuer Trendbegriff, mit dem Hersteller von Haushalts- und Elektrogeräten um Kunden werben. Und tatsächlich verspricht die Technik einigen Komfort sowie weniger Energieverbrauch. Heizungen und Licht lassen sich per App fernsteuern, noch bevor man die Wohnung betritt. Oder eine App warnt, wenn sich ein Einbrecher an der Tür zu schaffen macht. Deshalb auch der Begriff „Smart“: Haushalts- und Multimediageräte interagieren mit anderen Anwendungen und machen so das Leben ein wenig angenehmer und leichter. Smarter eben.
Aber die Technik hat – wie so alles – auch Schattenseiten. Und vor diesen warnt aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Technik richtig funktioniert, muss sie nämlich zumeist ans Netz. Und ist folglich manipulierbar. Zum Beispiel durch DDoS-Attacken, bei denen sich Hacker unbefugt Zugriff zur Technik verschaffen – und großen Schaden anstellen. Dann werden Wasserhähne zum Laufen gebracht, Waschmaschinen gestartet oder der Heizkörper überhitzt.
Sicherheitsstandards beachten!
Wer „Smart Home“-Anwendungen nutzen will, sollte deshalb auf Sicherheitsstandards achten. Dazu gehört, dass der Anwender regelmäßig sicherheitsrelevante Updates auf die Geräte aufspielt, am besten automatisch. Hier gilt: Ein niedriger Preis ist nicht alles! Denn Billig-Hersteller von Smarthome-Geräten haben mitunter gar nicht die Ressourcen, um die Technik regelmäßig zu überarbeiten. Besser vorab informieren, ob und über welchen Zeitraum Sicherheitslücken beseitigt werden!
Punkt Zwei ist die Frage, ob die Technik auch abschaltbar ist – man sie also problemlos vom Netz nehmen kann. „Käufer müssen die Möglichkeit haben, die Netzwerkfunktionen von IoTund Smart Home-Geräten jederzeit mit einfachen Mitteln deaktivieren zu können“, schreibt der GDV in seinem Positionspapier. Und dazu gehört auch, dass die Geräte dann weiter nutzbar sind. Nicht auszudenken, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine ihren Dienst versagen, sobald man sie vom Netz nimmt.
Auch auf Zugangspasswörter sollte geachtet werden. Auch diese müssen Mindeststandards erfüllen: Zum Beispiel, dass sie wenig standardisiert und nicht vorhersehbar sind. Und Datenschutz ist bei einer Technik natürlich auch ein wichtiges Thema, die im intimsten Bereich der eigenen vier Wände wirkt. Schließlich lassen sich auch Fernseher, PCs und andere Unterhaltungsgeräte über Smart Home-Anwendungen steuern. Besser vorher informieren!
Die Hausratversicherer haben sich auf „Smart Home“ eingestellt: Manche Anbieter haben hierfür bereits spezielle Versicherungen entwickelt und kooperieren sogar mit Geräteherstellern. Schließlich erhoffen auch sie sich mehr Sicherheit, wenn etwa bei Rauchentwicklung in einem Zimmer der Wohnungsbesitzer auch über große Distanzen alarmiert werden kann. Aber dennoch: Im Zweifel ist es besser, nicht mit jeder Anwendung online zu sein. Sonst entwickelt sich der Traum vom Eigenheim schnell zum digitalen Albtraum. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!