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Wer sich vor Hochwasser-Risiken schützen will, der braucht in der Regel eine Elementarschadenversicherung. Sie wird als Extrabaustein zur Wohngebäude-Police oder eigenständiger Vertrag angeboten. Wie teuer so ein Schutz ist und ob man ihn ohne weiteres bekommt, hängt auch davon ab, in welche Gefahrenklasse nach dem Zürs-System die eigene Adresse eingestuft wird. Diese Daten wurden nun überarbeitet, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Pressetext berichtet.

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Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) ist ein geografisches Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, das mehr als 21 Millionen Häuser und Adressen beinhaltet. Vergleichbar mit einer Landkarte, zeigt es, wo ein niedriges Hochwasserrisiko besteht und wo ein hohes.

Vier Gefährdungsklassen

Insgesamt vier Gefährdungsklassen gibt es. In Gefahrenklasse 1 tritt eine Überschwemmung seltener als alle zweihundert Jahre auf: Hier lassen sich Häuser sehr leicht versichern. Die Mehrheit der erfassten Häuser, nämlich 19,5 Gebäude, sind der niedrigsten Gefährdungsklasse zuzuordnen.

In der höchsten Gefahrenklasse 4 jedoch ist binnen 10-Jahres-Frist mit Hochwassern zu rechnen: entsprechend teuer kann hier der Schutz sein.

Doch der Dachverband der Versicherer hat gute Nachrichten für Hausbesitzer: Viele profitieren von besseren Einstufungen. Während für rund 92.500 Gebäude die Gefahrenklasse sinkt, sind nun 43.200 Häuser in einer höheren Risikozone.

Dabei profitieren gerade in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen viele Immobilieneigner davon, dass nun eine genauere Messung der Daten möglich ist. In Baden-Württemberg konnten knapp 60 Prozent und in Hessen 40 Prozent der Adressen der Gefahrenklasse 4 einer niedrigen zugeordnet werden.

Elementarschutz ist wichtig!

Auch, wer ein Haus in einer hohen Gefahrenklasse oder gar in der höchsten besitzt, sollte sich um eine Elementar-Police kümmern. Viele Bundesländer sind künftig nicht mehr bereit, bei Unwetter-Katastrophen den Steuerzahler zur Kasse zu bitten: Hilfsgelder gibt es dann nur noch, wenn der Hausbesitzer nachweist, sich vergeblich um einen privaten Vertrag gekümmert zu haben. In Deutschland sind derzeit 99 Prozent aller Häuser versicherbar, berichtet der GDV. Hier kann ein ausführliches Beratungsprotokoll als Beweis dienen, dass man sich bemüht hat eine entsprechende Police zu finden.

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19.10.2017

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