Flexibel den Renteneintritt planen? Das wollen viele Bundesbürger. Viele fühlen sich mit der Regelaltersgrenze noch nicht so alt, um sich in den Ruhestand zu begeben, und finden im Beruf Sinn und Erfüllung. Andere wiederum sind schon mit 60 Jahren körperlich so kaputt, dass sie den Renteneintritt herbeisehnen. Aus diesem Grund hat nun die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Broschüre mit dem Titel „Altersrentner — So viel können Sie hinzuverdienen“ veröffentlicht, in der sie über wichtige Fragen zu Rente und Beruf aufklärt. Hierzu ein paar interessante Fakten:
Vorgezogene Rente: 6.300 Euro Freibetrag
Bekannt ist: Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer im Jahr 2019 seinen 65. Geburtstag begeht, kann mit 65 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Altersrente. Wer zeitiger in Rente geht und eine vorgezogene Altersrente erhält, der darf 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Dabei ist es egal, wann im Jahr man dies erzielt: gerechnet wird immer der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Was Frührentner über diese 6.300 Euro hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Aber darüber hinaus muss der sogenannte Hinzuverdienstdeckel beachtet werden. Relevant ist er dann, wenn ein Zwölftel des Einkommens aus dem Nebenverdienst und die gekürzte Rente das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn übersteigt. Der darüber liegende Betrag wird dann zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet.
Wer neben der Rente arbeitet, ist in dieser Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das klingt erst einmal negativ, hat aber auch gute Auswirkungen: Durch die Beiträge erhöht sich regelmäßig die Rente. Der Rentenanspruch kann auch durch freiwillige Zahlungen aufgepäppelt werden.
Es kann lohnen, länger zu arbeiten
Doch auch, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, möchte unter Umständen noch nicht gleich in den Ruhestand oder sich was dazuverdienen. Hier erst einmal die positive Nachricht: Der Gesetzgeber schreibt niemandem vor, wie lange er maximal arbeiten darf. Man kann also arbeiten, so lange man fit und fähig ist.
Längeres Arbeiten kann sich dabei durchaus lohnen. Für jeden Monat, der über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird, gibt es einen Zuschlag für 0,5 Prozent: So lässt sich schon für ein Jahr Mehrarbeit ein Plus von sechs Prozent erzielen. Auch die zusätzlich gezahlten Renten-Beiträge erhöhen den Rentenanspruch. Hier sei daran erinnert, dass die Rente ein Leben lang gezahlt wird: Das kann sich also wirklich lohnen!
Hier gilt es zu beachten, dass man ab Erreichen der Regelaltersgrenze als versicherungsfrei gilt. Dann muss nur noch der Arbeitgeber in die Rentenkasse einzahlen, was aber leider nicht den Rentenanspruch erhöht. Der Trick aber ist: Man kann freiwillig weiterhin auch selbst den Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse einzahlen und dem Chef gegenüber erklären, dass man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. So erhöht sich tatsächlich der Rentenanspruch.
Das Positive: Auswirkungen auf die Rente hat die Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst nicht. Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärt Dirk von Heide, Pressesprecher der Rentenversicherung, man dürfe so viel hinzuverdienen wie man möchte, ohne dass der Rentenanspruch dadurch negativ beeinflusst wird.
Die weniger positive Nachricht: Nicht nur der Nebenverdienst wird weiterhin besteuert, allein die Arbeitslosenversicherung fällt weg. Seit 2005 müssen Rentner auch Steuern auf ihre Ruhestandsbezüge zahlen, auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Regeln hierzu sind komplex, so dass man sich im Zweifel beraten lassen sollte.
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