Mopedführerschein mit 15 wird kommen – in einigen Bundesländern
Eine Gesetzesänderung macht ihn nun auf Dauer möglich: Den Mopedführerschein mit 15. Bisher galt dies nur über Modellversuche in einigen Bundesländern. Jedoch ist die Einführung eines solchen Mopedführerscheins nun Ländersache. In einigen Bundesländern haben Jugendliche folglich Glück, in anderen das Nachsehen. Eine einheitliche Lösung für den Bund wird es nicht geben.
Gesetzesänderung: Bund gibt Entscheidung aus der Hand
Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren für den Moped-Führerschein. Das jedoch wird sich für einige Bundesländer bald ändern. Denn eine Änderung des Straßenverkehrsrechts, die am 24. Oktober 2019 vom Bundestag beschlossen und drei Wochen später auch im Bundesrat abgesegnet wurde, macht den Mopedführerschein nun zur Ländersache. So haben die Bundesländer ab 2020 die Möglichkeit, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen und den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Vorausgegangen ist der Gesetzesänderung ein Modellprojekt.
Ostdeutsche Bundesländer drängten auf Reform
Denn die Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten schon zuvor die Möglichkeit, in einem Modellprojekt den Mopedführerschein mit 15 zu erproben. Dies sollte eine höhere Mobilität für Jugendliche ermöglichen, die in ländlichen Regionen wohnen. Kämpfen doch insbesondere die ländlichen Regionen Ostdeutschlands mit einer hohen Abwanderung von jungen Familien aus strukturschwachen Gegenden in die Ballungsräume. Grund ist häufig auch eine schlechte Verkehrsanbindung und eine fehlende Infrastruktur. Ist der Nachwuchs in diesen Familien aber zeitig selbstständiger, werden Probleme der Verkehrsinfrastruktur abgemildert.
Kritiker des Führerscheins mit 15 freilich verwiesen auf die fehlende Fahrerfahrung der Jugendlichen und auf eine höhere Risikobereitschaft vieler junger Fahrer, wie Unfallstatistiken für den Autoverkehr zeigen. Jedoch ergab die Evolution des Modellversuchs: Der Anteil verkehrsauffälliger Jugendlicher wäre sehr gering. Da aber im Bundesrat keine Einheitlichkeit zum Führerschein mit 15 herrschte, lag es nahe, die Entscheidung zur Ländersache zu machen.
Einheitliche Lösung nicht in Sicht
Erste Länder wie Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Schleswig-Holstein kündigten an, nun über eigene Rechtsverordnungen den Mopedführerschein mit 15 einzuführen. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die eine Veränderung der jetzigen Regelungen ablehnen. So kündigte zum Beispiel das Land Niedersachsen an, von der Option keinen Gebrauch zu machen. Demnach dürfen Jugendliche, die den Mopedführerschein mit 15 erwerben, nur in bestimmten Bundesländern mit dem Moped fahren.
Für Mopeds besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
Zum Moped-Fahren ist die Fahrerlaubnisklasse AM nötig. Gefahren werden dürfen mit dieser Fahrerlaubnis leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter haben.
Bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden müssen die Fahrzeuge nicht – eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen laut Information des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Jedoch besteht Versicherungs- und demnach auch Kennzeichen-Pflicht. Denn durch das Versicherungskennzeichen oder die Versicherungsplakette weist der Halter nach, dass für das Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Wer ohne ein gültiges Nummernschild mit einem Moped fährt, hat nicht nur keinen Haftpflichtschutz. Der Fahrer begeht sogar eine Straftat. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Derzeit gilt, noch bis bis Februar 2020, ein grünes Mopedkennzeichen auf weißem Grund. Ab März 2020 muss jedoch wieder mit neuem Mopedkennzeichen gefahren werden – dann mit einem schwarzen Kennzeichen auf weißen Grund. Die Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
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