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Am 01. März ist es wieder so weit: Dann brauchen die Freunde von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder. Wer die Wechselfrist versäumt und sich dennoch auf die Straße traut, riskiert viel. Ohne gültiges Nummernschild ist nicht nur der Haftpflicht-Schutz futsch, der Fahrer begeht sogar eine Straftat.

Mopeds und Mofas tragen ab dem 01. März 2017 schwarz. Das ist nämlich die Farbe der neuen Nummernschilder, die dann auf die flotten Gefährte aufgeschraubt sein müssen. Die grünen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit.

Wer dennoch mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!

Die gute Nachricht: Säumige Zweirad-Fans müssen nicht extra auf eine Zulassungsstelle gehen, um den Versicherungsschutz aufzufrischen. Die neuen Schilder können direkt beim eigenen Kraftfahrt-Versicherer bestellt werden. Dafür ist allerdings eine gültige Betriebserlaubnis für das Gefährt erforderlich.

Mopeds, Segways, Krankenfahrstühle

Welche Zweiräder aber brauchen ein Mofa-Kennzeichen? Zunächst Krads, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder, die mit einer Tretunterstützung schneller als 25 km/h unterwegs sind, müssen entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus Fahrräder ohne Tretunterstützung, die mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit ausweisen.

Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht besteht auch für Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sowie Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren, benötigen ein Mofa-Schild.

Kaskoschutz lohnt

Zusätzlich lohnt es sich für Zweirad-Besitzer, den Haftpflicht-Schutz mit einer Kaskoversicherung aufzustocken. Sie zahlt, wenn das Moped von Langfingern gestohlen wird. Im Jahr 2015 wurden laut GDV rund 2.500 kaskoversicherte Mofas und Mopeds entwendet, Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Das bedeutet: Von 1.000 zugelassenen Zweirädern werden laut Statistik 11 geklaut! Damit ist das Diebstahl-Risiko für Mopeds weit höher als bei PKW. Hier liegt die Diebstahlquote „nur“ bei 0,5 von 1.000 Fahrzeugen. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden.

13.02.2017

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