Obliegenheiten müssen klar und eindeutig formuliert sein
Obliegenheiten müssen klar und eindeutig formuliert sein Ein Wohngebäudeversicherer wollte Leistungen kürzen, weil er Obliegenheiten verletzt sah. Doch die Ausgestaltung der Obliegenheiten fehlte in den Bedingungen. Wie das OLG Frankfurt den Fall entschied. Erwartet ein Versicherer, dass bestimmte Wartungs- oder Prüfarbeiten regelmäßig und/oder durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden, muss der Versicherer das...