Elternunterhalt – In der Pflege haften Kinder für ihre Eltern
In der Pflege gilt: Kinder haften für ihre Eltern. Wird eine Person zum Pflegefall und kann die Kosten selbst finanziell nicht stemmen, bitten die Sozialämter regelmäßig auch deren Kinder zur Kasse, um die finanzielle Lücke zu schließen. Gut zu wissen, dass man mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorbeugen kann. Wenn eine...