Berufsunfähigkeitsversicherung – Beiträge könnten zum Jahreswechsel steigen
Berufsunfähigkeitsversicherungen könnten zum Jahreswechsel 2021/2022 um bis zu 10 Prozent teurer werden. Woran das liegt.
Zum Jahresbeginn 2022 hat der Gesetzgeber eine wichtige Kalkulationsgröße für Versicherer geändert und den sogenannten Höchstrechnungszins (HRZ) auf 0,25 Prozent abgesenkt. Diese Zinsabsenkung wird aber steigende Prämien zur Folge haben. Das hat folgende Ursache: Versicherer bauen für den den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen auf. Dieser Kapitalstock wird in Abhängigkeit vom Höchstrechnungszins verzinst. Fällt dieser niedriger aus, steigen die Beiträge.
Nun bieten sich dem Versicherer verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf die Zinsabsenkung. Auch Bedingungsänderungen oder Anpassungen bei der Berufseinordnung könnten ebenfalls Folgen der Zinssenkung sein. Doch in einer Marktbefragung gingen 80 Prozent der teilnehmenden Lebensversicherer davon aus, dass die Preise für Berufsunfähigkeits-Policen anziehen werden.
Veränderte Kalkulationsgrundlagen gelten allerdings nur für Neu- und nicht für Alt-Verträge. Wer sich also noch die derzeit geltenden günstigeren Kalkulationsgrundlagen sichern will, sollte bald ein Beratungsgespräch vereinbaren.