Hochwasser: Ohne Bemühen um private Absicherung keine Staatshilfen!
© Gina Sanders – fotolia.com Sowohl Hausbesitzer als auch Gewerbebetriebe können zukünftig nur auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn sie sich vergeblich um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Bundesländer am 1. Juni in Berlin geeinigt. Künftig können Hausbesitzer und Gewerbetreibende nur noch auf Soforthilfen nach Flutkatastrophen hoffen, wenn...