Corona: Rettungsring für die Altersvorsorge gefragt!
Immer mehr Gewerbetreibende sehen sich in der Coronakrise gezwungen, ihre Altersvorsorge abzustoßen, wie mehrere Studien zeigen. Aber das ist oft eine schlechte Lösung: Nicht nur drohen dann Altersarmut und finanzielle Verluste, auch der Risikoschutz geht verloren.
Es ist ein Fakt: Viele Selbstständige geraten in der Coronakrise in existentielle Nöte. Ganz gleich, ob Gastronomen, Floristen, Veranstaltungs-Techniker oder Musiker: Es gibt Berufe, die zur Corona-Vorsorge mit einem Quasi-Berufsverbot belegt wurden und denen sämtliche Einnahmen wegbrachen. Konzerte durften nicht stattfinden, Hotels mussten schließen – und viele Läden waren lange Zeit dicht.
Dass die finanziellen Hilfen der Bundesregierung nicht allen Betroffenen im ausreichenden Maße helfen, darauf deuten auch aktuelle Trends in der Versicherungsbranche hin. So berichtet diese Woche ein großer Zweitmarkt-Anbieter mit einem Vertragsbestand von eine Milliarde Euro, dass sich infolge des Corona-Lockdowns Mitte März die Zahl der Anfragen verdreifacht habe. Zur Erklärung: Zweitmarkt-Anbieter kaufen Lebens- und Rentenversicherungen von Privatpersonen ab, um sie dann weiterzuführen.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine repräsentative INSA-Umfrage im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Fast jeder fünfte Deutsche, der im März und April 2020 dank des Corona-Lockdowns finanzielle Einbußen hatte, kürzt demnach die Sparrate bei seiner Altersvorsorge oder stellte die Vorsorge für den Lebensabend ganz ein. Erschreckende Zahlen, wenn man bedenkt, dass dieses Geld dann in der Rentenzeit fehlt – und Altersarmut droht.
Alternativen prüfen!
Fest steht: Wer die Altersvorsorge kündigt oder verfrüht abstößt, der muss in der Regel hohe Verluste erdulden. Der Grund: Bei einer Kündigung steht dem Kunden bzw. der Kundin nur der sogenannte Rückkaufswert einer Lebensversicherung zu. Verwaltungs- und Risikokosten des Vertrages werden vom Versicherer bei vorzeitiger Kündigung ebenso dem Kunden in Rechnung gestellt wie gezahlte Provisionen. Auch Stornokosten werden zusätzlich abgezogen. Bei mehreren Anbietern erhält man deshalb selbst nach zehn Jahren Vertragslaufzeit kaum mehr als den eingezahlten Beitrag – wenn überhaupt.
Eine Alternative kann es tatsächlich sein, den Lebensversicherungs-Vertrag an einen Zweitmarktanbieter zu verkaufen. Im Vergleich zum Rückkaufswert winken dann nach Experten-Schätzungen zwei bis sechs Prozent höhere Verträge. Aber auch das hat Tücken. Nicht nur muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf versteuert werden, wenn die Police nach 2005 abgeschlossen wurde. Auch ist dann Altersvorsorge und Risikoschutz weg. Und nachgefragt werden von den Aufkäufern vor allem hochverzinste Altverträge – aus gutem Grund, denn diese würden auch dem Versicherungsnehmer deutlich mehr einbringen, wenn er sie bis zum Ablaufdatum durchhält.
Deshalb ist es ratsam, den Vertrag zu halten und nach Alternativen zu suchen, wenn man eine vorübergehende Durststrecke überbrücken muss. Viele Versicherer gestatten es zum Beispiel in ihren Verträgen, den Beitrag vorübergehend zu stunden: üblich sind hier Zeiträume zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Dann müssen die Prämien zwar später nachgezahlt werden: aber Risikoschutz und Altersvorsorge bleiben erhalten.
Einige Versicherer erlauben es auch, Beiträge aus den angesparten Überschüssen zu bezahlen, wenn der Vertrag schon länger lief. Und gerade bei staatlich geförderten Verträgen besteht zusätzlich die Option, die Policen beitragsfrei zu stellen und quasi vorübergehend stillzulegen, was aber bei manchen Vertragsarten mit dem Verlust von integrierten Zusatzversicherungen des Vertrages einhergeht, etwa dem wichtigen Schutz vor Berufsunfähigkeit. Deshalb sollte auch ein solcher Schritt genau geprüft und abgewogen werden.
Eine weitere Möglichkeit, wenn finanzielle Sorgen drücken: Lebensversicherungen können mit einem sogenannten Policendarlehen beliehen werden. Dabei handelt es sich um keinen Kredit im klassischen Sinne, denn es wird eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung durch den Versicherer gezahlt. Ausgeschlossen hiervon sind staatlich geförderte Verträge und Betriebsrente-Anwartschaften. Zwar müssen Zinsen auf die Zeit des Darlehens gezahlt werden, die später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet werden. Aber gerade in Krisenzeiten kann eine solche Beleihung des eigenen Vertrages helfen, die Altersvorsorge zu retten.
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