Dr. Ludwig & Partner GmbH & Co. Unternehmensberatungs KG
externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor
Sicherlich haben Sie schon einmal gehört, dass erst dann ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen benannt werden muss, wenn mehr als 20 Personen tätig sind.*
Wussten Sie aber auch, dass Sie trotzdem alle datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllen müssen?
Dazu gehören z.B. das Führen eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Durchführung von Risikobewertungen aller einzelnen Verarbeitungstätigkeiten oder die Entscheidung darüber, ob für einzelne Verarbeitungstätigkeiten eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen muss. Haben Sie sich bereits Gedanken über Technisch-Organisatorische Maßnahmen gemacht und Ihr Löschkonzept umgesetzt?
Bei all diesen und vielen weiteren Facetten des Datenschutzes unterstützen wir Sie als kompetenter und verlässlicher Partner. Ziel unserer Beratung ist es nicht nur, dass Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern wir wollen vor allem auch Ihre Risiken reduzieren. Diese bestehen z.B. in Form von Bußgeldern durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, Reputationsschäden, die Ihr Unternehmen nachhaltig und dauerhaft schädigen können oder durch Betriebsunterbrechungsschäden auf Grund von Ausfall Ihrer IT-Systeme nach einem Hackerangriff.
Wir kümmern uns um Ihre Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit und unterstützen Sie dabei Lösungen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu finden und in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.
* Neben der 20 Personen-Grenze gibt es weitere Regelungen, nach denen – auch unterhalb dieser Personen-Grenze – ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Wir beraten Sie dazu gern!
Für weitere Informationen nehmen Sie gern einfach Kontakt mit uns auf!
Wir sind Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) und Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet folgende wesentliche Vorteile:
- Sie reduzieren Ihren Kosten- und Zeitaufwand, denn kosten- und zeitintensive Einarbeitung sowie die Weiterbildung des eigenen Personals entfällt.
- Sie können die Erfahrung des externen Datenschutzbeauftragten nutzen.
- Sie reduzieren Ihre Geschäftsführer-/Vorstandshaftung.
Mit unserem Datenschutz-Audit als einmalige bzw. in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Leistung analysieren wir die Ist-Situation Ihres Unternehmens. Dabei identifizieren wir Datenschutz-Risiken und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Lösungen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Risiken.
Weiterhin beraten wir Sie zur Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems in Ihrem Unternehmen und unterstützen bei der internen Kommunikation, z.B. im Rahmen von Mitarbeiter-Schulungen zum Thema Datenschutz.
Selbstverständlich betreuen wir Sie auch gern dauerhaft als externer Datenschutzbeauftragter. Neben der Erfüllung der gesetzlichen geregelten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten bieten wir umfangreichen Service für Ihr Unternehmen. So profitieren Sie dauerhaft von unserer Erfahrung, unseren erprobten Konzepten sowie unserer neutralen Perspektive – und das Ganze bei transparenten und planbaren Kosten.
Zu unseren Leistungen zählen u.a.
- überprüfung der Datenschutzkonformität Ihrer Website
- Beratung und Unterstützung im Datenschutzmanagement sowie in Datenschutz- und IT-Sicherheitsdokumentation, z.B. bei der Erstellung und regelmäßigen Überprüfung von
- Dokumentation der Technisch Organisatorischen Maßnahmen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, sowie der sich daraus ergebenden Risikobewertung und einer ggf. notwendigen Datenschutz-Folgenabschätzung
- Schaffung von Prozessen zur Wahrung der Betroffenenrechte und der Einhaltung von Meldefristen
- regelmäßige Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter/-innen zu Datenschutz und Datensicherheit
- laufende Betreuung und Information über geänderte gesetzliche Regelungen bzw. deren Auslegung durch Gerichte oder Aufsichtsbehörden
- Beratung zu möglichen Risikoabsicherungen über die Dr. Ludwig & Partner GmbH & Co. Versicherungsmakler KG
Unsere Leistungen erläutern wir Ihnen gern in einem Gespräch genauer.
Sie haben weitere Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns!