Am 22. September ist offiziell Herbstanfang. Für viele Bundesbürger fühlt sich aber auch der Spätsommer schon herbstlich an: So manche kühle Brise und nasskalter Regen verdirbt derzeit die Stimmung, nachdem der Sommer mehr als durchwachsen war. Da empfiehlt es sich, schon frühzeitig zu schauen, ob das eigene Haus schon wetterfest versichert ist: Welche Versicherung kommt auf, wenn Schäden am Eigenheim oder der eigenen Wohnung entstehen?
Als erster Baustein gegen allzu heftige Wetterereignisse empfiehlt sich die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Schäden am Haus, wenn es der Herbstwind gar zu dolle treibt: Erreichte er mindestens Windstärke 8 beziehungsweise fegte mit 62 Stundenkilometern ums Haus, dann steht den Betroffenen in der Regel eine Zahlung zu, zum Beispiel, wenn das Dach oder Gemäuer kaputtgeht. Ob die notwendige Windstärke erreicht wurde, lässt sich schnell mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) abklären, der entsprechende Wetterereignisse misst.
Baustein Numero 2 ist eine Elementarschadenversicherung. Zur Erinnerung: Eine solche ist notwendig, damit ein Hausbesitzer auch dann Anrecht auf eine Schadenszahlung hat, wenn Naturereignisse wie Hochwasser, Erdsenkung oder Starkregen wüten. Läuft also der Keller voll Wasser, weil anhaltender Regen die Straße in einen Fluss verwandelt, springt nur eine Elementar-Police ein. Oft ist sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abschließbar und kostet dann einen Aufpreis. Unbedingt prüfen, ob und in welchem Umfang auch für die Photovoltaikanlage Schutz besteht!
Als Baustein Numero 3 für einen wetterfesten Versicherungsschutz empfiehlt sich die Hausratversicherung. Schließlich kann es bei heftigen Unwettern auch passieren, dass es durch das Dach oder Fenster reinregnet, nachdem Schäden am Haus auftraten. Schnell ist der teure Teppich hinüber oder gar der Flachbildfernseher. Auch mit Blick auf eine andere Schadensursache ist eine Hausratpolice zu empfehlen: Je kürzer der Tag, desto aktiver werden Einbrecher, wie der Versicherungsdachverband GDV berichtet. Der Grund: Aufgrund der frühen Dunkelheit im Herbst wird in den Wohnungen oftmals bereits ab 16 oder 17 Uhr das Licht angeschaltet. Einbrecher erkennen daran, ob jemand zu Hause ist oder nicht.
Baustein Numero 4 ist eine Haftpflichtversicherung. Dies mag einige verwundern, ist aber schnell erklärt. Die Städte übertragen die Räumpflicht gern auf Hausbesitzer. Und im Herbst verwandelt das herabfallende Laub so manchen Bürgersteig in eine Rutschbahn. Kommt dann ein Fußgänger zu Fall und verletzt sich, kann unter Umständen der Hausbesitzer haftbar gemacht werden, wenn er das Laub nicht entfernt hat. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet in der Regel, wenn Mieter, Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Sicherung des Bürgersteigs vernachlässigt haben. Eigentümer eines Mehrfamilienhauses hingegen müssen eine extra Haus- oder Grundbesitzer-Haftpflicht abschließen.
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