Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgeansprüche in einer Übersicht
Die digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung ist online. Was man braucht, um sie nutzen können.
Die Rentenversicherung gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass das neue Online-Portal eine übersichtliche und zentralisierte Darstellung von Altersvorsorgeansprüchen bietet. Die Digitale Rentenübersicht dient als Grundlage für weiterführende Beratungen, um mögliche Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos. Die Behörde betont jedoch, dass das Portal die bisherigen Informationswege nicht ersetzen soll. Vorsorgeeinrichtungen und Anbieter bleiben weiterhin verpflichtet, ihre Kunden schriftlich zu informieren.
Die Rentenübersicht ermöglicht konkret die Einsicht in die neuesten Renten- und Standmitteilungen, die von den Anbietern übermittelt wurden. Im Hinblick auf die gesetzliche Rente werden beispielsweise die gesammelten Rentenpunkte und die prognostizierte Rentenhöhe angezeigt. Frühere Mitteilungen der privaten und betrieblichen Anbieter werden jedoch nicht gespeichert und müssen daher individuell aufbewahrt werden. Der Rentenbescheid wird nach wie vor per Post zugestellt.
Das Portal verspricht eine einfache Bedienung, wie von der Rentenversicherung angekündigt. Um die Rentenübersicht nutzen zu können, müssen die Nutzerinnen und Nutzer ein Profil erstellen und ihre Personalausweis- sowie Steueridentifikationsnummer angeben, um Missbrauch vorzubeugen. An dieser Stelle könnten einige Interessierte bereits auf Probleme stoßen, da derzeit die Anmeldung nur mit der Online-Ausweisfunktion bzw. der eID-Karte möglich ist, die erst seit 2017 im Personalausweis standardmäßig enthalten ist. Darüber hinaus muss die „AusweisApp2“ heruntergeladen werden, um Zugang zu erhalten.
Die Versicherten sollen aus einer Liste von Anbietern ihre jeweiligen Vorsorgeprodukte auswählen können, um ihre bestehenden Ansprüche dann mit einem Klick abfragen zu können. Die Bereitstellung aller Informationen soll maximal fünf Tage dauern.
Es bleibt jedoch die Frage, wie die erwarteten Alterseinkünfte angezeigt werden sollen, wenn die zukünftige Entwicklung bestimmter Anlageprodukte noch nicht feststeht. Die Rentenversicherung unterscheidet hier verschiedene Kategorien:
- Garantiert erreichte Ansprüche: Dies umfasst die bereits erworbenen und grundsätzlich garantierten Altersvorsorgeansprüche, die zu einem festgelegten Zeitpunkt in der angegebenen Höhe zur Verfügung stehen, selbst wenn keine weiteren Beiträge gezahlt werden.
- Prognostiziert erreichte Ansprüche: Dies sind die bisher garantiert erreichten Ansprüche zuzüglich Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Die angezeigten Werte basieren auf einer realistisch erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, sind jedoch nicht garantiert. Auch für diese Ansprüche müssen keine weiteren Beiträge geleistet werden.
- Garantiert erreichbare Ansprüche: Dies umfasst grundsätzlich garantiert erreichbare Ansprüche, sofern weiterhin Beiträge gezahlt werden. Diese Ansprüche stehen zu einem festgelegten Zeitpunkt in der angegebenen Höhe zur Verfügung.
- Prognostiziert erreichbare Ansprüche: Dies sind die garantiert erreichbaren Altersvorsorgeansprüche zuzüglich Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Die angezeigten Werte basieren auf einer realistisch erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung, sind jedoch nicht garantiert. Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Rentenbeginn weiterhin Beiträge gezahlt werden.
Trotzdem bleiben Fragen offen, beispielsweise in Bezug auf die Zins- und Renditeerwartungen der Anbieter, wenn sie zukünftige Renten und Einmalzahlungen kalkulieren. Verbraucherschützer haben kritisiert, dass in den Prospekten von Riester-Produkten oft mit sehr hohen und optimistischen Zinserwartungen gerechnet wird.