Wenn leitende Angestellte in ihrem Erwerbsleben sich Fehlentscheidungen leisten, haften sie mit dem gesamten Privatvermögen. Das gilt sowohl, wenn sie ihrem Arbeitgeber Schaden verursachen, als auch bei Schäden gegenüber anderen Institutionen, etwa wenn Abgaben nicht bezahlt werden. Aus diesem Grund ist es für Führungskräfte ratsam, eine Directors-and-Officers-Versicherung abzuschließen, kurz D&O-Police.
Diese in Deutschland recht junge Versicherungssparte ist ein Export aus dem angloamerikanischen Raum, weshalb sie auch ihren englischen Namen trägt. Hierzulande setzte sie sich erst ab Mitte der 80er Jahre durch. Die Ursprünge gehen auf die Versicherungsbörse Lloyd’s of London zurück. Bekannt ist die D&O-Versicherung alternativ unter dem Namen „Managerhaftpflicht“. Und es ist eine Versicherung, die für kleine und große Unternehmen durchaus Sinn macht. Dies zeigen die Beispiele für mögliche Schäden:
Veranlasst der Geschäftspartner beispielsweise die Lieferung an einen Kunden, ohne vorher dessen Bonität zu prüfen, kann er haftbar gemacht werden, wenn der Kunde letztendlich nicht zahlungsfähig ist. Der Schaden kann schnell einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag ausmachen, wenn teure Maschinen geliefert wurden oder anderes Gerät. Im schlimmsten Fall wird dann der Verantwortliche von seiner Firma in Regress genommen und soll für den Schaden zahlen. Eben mit seinem Privatvermögen!
In einem solchen Fall würde die D&O-Versicherung einspringen, freilich abhängig vom jeweiligen Vertrag. Diesbezüglich gilt es zu bedenken, dass Eigenschäden des Unternehmens oft nur begrenzt ersetzt werden, zum Beispiel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Ein anderer Fall: wenn eine Führungskraft EU-Fördermittel beantragt, aber aufgrund von formalen Fehlern das Geld nicht bewilligt wird, zahlt eine D&O-Versicherung unter Umständen auch. Oder wenn aufgrund von nachlässigem Handeln falsche Maschinen erworben werden, die sich im Nachhinein als untauglich entpuppen.
Vom Versicherungsschutz erfasst sind in der Regel alle Organe oder leitenden Angestellten einer Gesellschaft. Viele Anbieter haben sich auch schon auf die Anforderungen kleinerer Firmen eingestellt, die ein nicht ganz so großes Portemonnaie bzw. weniger Umsatz haben. Ein Beratungsgespräch empfiehlt sich, da die Policen auch auf die individuellen Anforderungen der Firma abgestimmt werden müssen.
26.09.2016