Eigentümergemeinschaften können leichter über Umbauten entscheiden
Im Dezember tritt eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Ein wichtiger Baustein: Umbauten, die dem Einbruchschutz dienen, werden einfacher. Bereits seit einigen Jahren fördert zudem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Investment in eine sicherere Wohnung.
In Coronazeiten ist eine wichtige Reform ein wenig untergegangen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde überarbeitet – und damit eine wichtige Grundlage, was Eigentümer von Häusern und Wohnungen für Rechte und Pflichten haben. Das gilt besonders, wenn sich mehrere Eigentümer eine Immobilie teilen.
Tatsächlich war es an der Zeit für eine Reform, denn der ursprüngliche Gesetzestext stammt noch aus dem Jahr 1951. Seitdem hat sich so einiges geändert, was auch den Wohnungsmarkt betrifft. Ein erklärtes Ziel der Überarbeitung ist es, notwendige Umbauten leichter zu ermöglichen. Schließlich sind viele Altbauten nicht altersgerecht: und auch die energetische Sanierung vieler Gebäude soll erleichtert werden.
Entsprechend wurde durchgesetzt, dass Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft erleichtert werden sollen. Früher waren oft einstimmige Entscheide notwendig, um derartige Umbauten umzusetzen: nun soll die einfache Mehrheit reichen. Davon ausgenommen sind jedoch grundlegende bauliche Maßnahmen, für die weiterhin höhere Hürden gelten.
Mit der Reform wird es für Wohneigentumsgemeinschaften auch einfacher, einbruchhemmende Maßnahmen umzusetzen, berichtet aktuell der Versicherer-Dachverband GDV. Und rät explizit dazu. Dass in den letzten Jahren die Einbruchzahlen sanken, lag demnach nicht etwa daran, dass weniger Kriminelle unterwegs waren: Diesen wurde es aber deutlich schwerer gemacht. Erfolgreich ist zum Beispiel der Einbau von Alarmsystemen, einbruchhemmenden Fenstern und Türen, Rolladen sowie Lichttechnik. Jeder zweite Einbruchversuch wurde auf diese Art verhindert.
„Sinkende Einbruchzahlen zeigen, dass es sich lohnt, in Sicherheitstechnik zu investieren. Wir unterstützen daher die Bemühungen zur Förderung von Einbruchschutz. Dennoch fehlen bislang fest verankerte Mindeststandards für Sicherheitstechnik im Bauordnungsrecht“, sagt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV.
Positiv: Sowohl der Einbruchschutz als auch der altersgerechte Umbau wird von der KfW-Bank gefördert. Beim Einbruchschutz sind 20 Prozent der Kosten förderfähig, wenn der Umbau 500 bis 1.000 Euro kostet, bei 1.000 bis 15.000 Euro immer noch zehn Prozent. Alle förderfähigen Projekte sind auf der Webseite der Förderbank einsehbar:
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