Einfach mal einen anderen Fahrer ans Steuer des eigenen Autos lassen? Das kann teuer werden, wenn dann doch mal ein Schaden entsteht, denn der Fahrerkreis ist in Kfz-Versicherungen in der Regel streng eingegrenzt. Immerhin: der Schutz selbst steht nicht auf dem Spiel. Aber mehrere Versicherer berechnen nachträglich eine Strafe und kalkulieren auch den Tarif rückwirkend neu, so dass schnell mehrere tausend Euro Mehrkosten entstehen.
Wenn der Neffe zu Gast ist oder die Enkelin und sie eine Spritztour mit dem Auto unternehmen wollen, sagen viele Onkels oder Omas nicht „nein“. Und auch so mancher Freund verleiht sein Auto, wenn der beste Kumpel dieses für den Umzug benötigt. Doch mit Blick auf die Kfz-Versicherung entstehen hier schnell hohe Mehrkosten, sollte sich doch mal ein Unfall ereignen. Denn in der Regel in der Fahrerkreis sehr eingeschränkt.
Die meisten Autoversicherungen sehen vor, dass der oder die Versicherte sowie der Ehegatte bzw. Lebenspartner ans Steuer dürfen. Wird der Fahrerkreis hingegen beliebig groß gewählt oder ausgeweitet, wirkt sich das negativ auf die Versicherungsprämie aus. Schließlich steigt auch das Risiko für den Versicherer, wenn sich viele Fahrer einen Wagen teilen. Schnell muss für einen großen Fahrerkreis die doppelte Prämie gezahlt werden. Oft besteht der Versicherer auch darauf, dass weitere Fahrberechtigte im Vertrag namentlich eingetragen werden.
Baut dann der unberechtigte Fahrer einen Unfall, kann das schnell ins Portemonnaie gehen. Die gute Nachricht hierbei: Der Schutz der Kfz-Haftpflicht ist zwar weiterhin gewährleistet, auch die Absicherung eines Kaskoschadens. Aber fast alle Autoversicherer verlangen eine Vertragsstrafe, wenn unbefugt Dritte ans Steuer gelassen werden, so ergab eine Stichprobe der Zeitschrift „Finanztest“ unter mehreren deutschen Gesellschaften. Schließlich gehen die Versicherer davon aus, dass derjenige absichtlich falsche Angaben im Antrag machte, um Versicherungsprämie zu sparen. Auch wird der Versicherer darauf bestehen, die Prämie rückwirkend neu zu berechnen – eben so, als wären mehrere Fahrer berechtigt gewesen den Wagen zu steuern.
Schnell können so mehrere tausend Euro Mehrkosten entstehen. Doch man kann vorbeugen. Viele Autofahrer wissen nicht, dass die Versicherer durchaus eine gewisse Kulanz zeigen, wenn ein anderer Fahrer ans Steuer soll als im Versicherungsvertrag vermerkt. Allerdings nur dann, wenn man vorher anfragt. Manchmal ist es einem „Zusatzfahrer“ zum Beispiel erlaubt, an vier Tagen pro Jahr das Auto zu nutzen. In den Kfz-Policen steht davon allerdings nichts. Räumt der Versicherer eine solche Ausnahme ein, sollte man es sich schriftlich bestätigen lassen, um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu stehen.
Problemlos ans Steuer dürfen Dritte übrigens, wenn ein Notfall vorliegt, etwa einem Fahrer auf der Autobahn plötzlich schlecht wird. Dann darf ihn der Beifahrer nach Hause bringen. Zudem gestatten einige Versicherer, dass Dritte gegen einen Prämienaufschlag kurzzeitig das Auto steuern dürfen. Auch das muss freilich zuvor angefragt werden. Darüber hinaus bieten bestimmte Kurzzeitversicherungen wie z.B. „Drittfahrerschutz“ einen Grundschutz. Wer eine solche Police abschließt, erhält die Mehrkosten bis zu einem bestimmten Betrag ersetzt, wenn eine fremde Person einen Unfall verursacht.
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