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Die Kaskoversicherer müssen immer höhere Summen für geklaute Autoteile zahlen. Das geht aus der aktuellen Schadenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Doch welche Versicherung zahlt überhaupt, wenn ein Dieb die Stereoanlage oder ein anderes Autoteil entwendet?

Es ist ein Fakt: die Kfz-Versicherer müssen immer höhere Summen für geklautes Autozubehör aufbringen. Bezifferten sich die Schäden im Jahr 2014 noch auf 195 Millionen Euro, so stiegen sie 2015 bereits auf 227 Millionen Euro an. Das bedeutet ein sattes Plus von 16 Prozent binnen Jahresfrist, wie der GDV in einer Pressemeldung berichtet.

Ursache für die Kostenexplosion ist nicht etwa, dass mehr Autoteile geklaut werden. Sondern die Bundesbürger haben schlicht teurere Technik in ihren PKW verbaut. Das zeigt sich besonders an den elektronischen Komponenten, also etwa Navigationsgeräten oder Bordcomputern. Pro Diebstahl kletterte die durchschnittliche Summe für ein entwendetes Elektronik-Teil auf 3.700 Euro, was einen Anstieg um 600 Euro je Diebstahl bedeutet.

Kaskoversicherung schützt – Wenn das Gerät fest verbaut ist

Wird Autozubehör entwendet, springt die Teilkasko-Versicherung ein. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Einschränkung. Sie zahlt nämlich in der Regel nur dann, wenn das entwendete Zubehör fest mit dem Auto verbaut ist, also zum Beispiel für die Stereoanlage oder der Dachgepäckträger. Auch die eingeschlagene Scheibe wird im Falle eines Diebstahls ersetzt.

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Zubehör lose im Innenraum des Fahrzeuges liegt, etwa ein Laptop oder Smartphone. Für solche Fälle leistet die Kaskoversicherung in der Regel nicht. Und das aus guten Gründen: die Versicherer wollen nicht den Leichtsinn der Kunden belohnen, wenn zum Beispiel die teure Elektronik von außen gut sichtbar auf dem Beifahrersitz liegt. Schon der Volksmund weiß: „Gelegenheit macht Diebe!“

Hausratversicherung zahlt für lose Teile im PKW – aber nur eingeschränkt

Für lose Teile in Fahrzeugen erbringt mitunter die Hausratversicherung eine Leistung – abhängig vom Vertrag. Doch auch diese zahlt nur eingeschränkt. Ist zum Beispiel der Baustein „Außenversicherung“ vereinbart, zahlt der Versicherer für Gegenstände im verschlossenen Auto, wenn dieses in einem Gebäude steht – etwa in einer Tiefgarage mit verschlossenem Tor.

Manche Versicherer zahlen auch für das Diebstahl des mobilen Navi, wenn das Auto am Bordstein abgestellt ist. Die Ersatzleistung ist dann in der Regel auf eine niedrige Summe begrenzt. Auch muss der Versicherte nachweisen, dass sein Auto tatsächlich aufgebrochen wurde. Manche Versicherer fordern zudem, Wertsachen im geschlossenen Kofferraum zu lagern, um eben Diebe nicht einzuladen.

14.11.2016

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