Im Ausland ohne Auslandsreise-Krankenversicherung? Das ist riskant. Denn wer im Urlaub ins Krankenhaus muss oder sich eine schwere Infektion einfängt, bleibt im Zweifel auf mehreren tausend Euro an Kosten sitzen.
Wer ins Ausland in den Urlaub fährt, der sollte über eine Auslandsreise-Krankenversicherung verfügen. Sonst wird es schnell teuer, wenn man sich eine schwere Krankheit einfängt statt am Strand Erholung zu tanken. Für viele Touristen hat sich der fehlende Schutz schon als Kostenfalle erwiesen.
Beispiel USA: Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in den Vereinigten Staaten schnell mehrere tausend Euro kosten, abhängig von der Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung hat zwar Sozialversicherungs-Abkommen mit vielen Staaten vereinbart, so dass kein Reisender ganz ohne Schutz dasteht. Aber oft zahlt sie nur anteilig für Krankheitskosten – nämlich genau so viel, wie sie auch in Deutschland erstatten müsste. Auf dem Rest der Kosten bleiben die Betroffenen sitzen.
Neue Verträge oft besser
Der Auslandsreise-Krankenversicherung hat sich nun auch die Zeitschrift „Finanztest“ in der aktuellen Ausgabe gewidmet. Und bestätigt, was viele Versicherungsexperten auch wissen. Denn die Qualität der Vertragswerke hat sich in den letzten Jahren teils erheblich verbessert. Insgesamt 39 Tarife erhielten das Testurteil „sehr gut“, viele andere schnitten noch mit „gut“ ab. Dass man sich den Schutz nicht leisten kann, davor muss keiner Angst haben. Ein sehr gute Absicherung ist schon ab einem sehr niedrigen zweistelligen Jahresbeitrag zu haben.
Wichtig: Wer eine chronische Krankheit hat, sollte dies im Antrag auf Auslands-Schutz keineswegs verschweigen. Sonst kann der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und den Vertrag anfechten, so dass der Betroffene im Leistungsfall kein Geld erhält. Ratsam ist es, schon vorab anonym Anfragen bei mehreren Versicherern einzuholen. So kann man herausfinden, bei welchen Versicherern die Krankheit zu welchen Konditionen versicherbar ist. Versicherungsvermittler leisten hierbei gern Unterstützung.
Fristen und Klauseln
Auch ein Blick in das Vertragswerk lohnt. Hier lauern einige Stolpersteine. So leistet mancher Versicherer nur für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte. Solche Klauseln sollten natürlich nicht im Vertrag enthalten sein. Auch für den Rücktransport in die Heimat sind mitunter strengere Regeln festgeschrieben – etwa, dass ein Versicherer nur dafür zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist. Hier hilft ein klärendes Beratungsgespräch.