Manager – Haftung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter- Geschäftsführer), Aufsichtsräte, Vorstände oder ggf. auch leitende Angestellte haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Eine Absicherung dieser Haftung ist über eine Vermögensschadenhaftpflicht bzw. eine D&O-Versicherung möglich.
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