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Der 1. März ist ein wichtiger Stichtag für alle Moped- und Mofafahrer. Dann nämlich müssen die neuen Nummernschilder aufgeschraubt sein. Wer den Wechsel verpasst und mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, steht bei einem Unfall nicht nur ohne Versicherungsschutz da – sondern macht sich auch strafbar!

Der 1. März ist alljährlich ein Datum, das Krad-Fans im Auge behalten sollten. Dann nämlich müssen Mopeds und Mofas mit neuen Nummernschildern bestückt sein. Die alten Schilder verlieren ihre Gültigkeit, was zugleich bedeutet, dass der Haftpflicht-Schutz futsch ist.

Damit die Polizei auch gut erkennt, ob die Zweiräder versichert sind, unterscheiden sich die Nummernschilder jede Saison in ihrer Farbe. Waren die Krads bisher in schwarz unterwegs, so werden die neuen Kennzeichen blau sein. Wer noch kein Schild hat, sollte schnell aktiv werden. Ohne gültigen Versicherungsschutz muss man nicht nur den Schaden selbst zahlen, wenn man einen Unfall verursacht. Der Gesetzgeber wertet das Fahren ohne Schutz auch als Straftat!

Um ein neues Mofakennzeichen zu erhalten, ist eine gültige Betriebserlaubnis für das Zweirad erforderlich. Doch keine Sorge: Man muss nicht auf eine Zulassungsstelle gehen, um das Schild zu erhalten, sondern kann sich direkt an den Kraftfahrtversicherer wenden. Der sollte den neuen Schutz schnell und unbürokratisch ausstellen.

Aber Achtung! Nicht nur Mopeds und Mofas mit einer Motorleistung von weniger als 50 Kubikmeter brauchen ein solches Kradschild. Es wird unter anderem auch benötigt für Segway mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern, Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und einer Geschwindigkeit von mehr als 25 Stundenkilometern, für Quad und motorisierte Krankenfahrstühle. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Gefährt mit einem Haftpflicht-Schutz ausgestattet werden muss, sollte sich dringend informieren!

Krads sind auch einem besonders hohen Diebstahlrisiko ausgesetzt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden nahezu 10 von 1.000 Mopeds und Mofas Opfer eines Diebstahls: eine stolze Quote. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich ein Teilkasko-Schutz. Dann springt der Versicherer auch ein, wenn das geliebte Gefährt bei einem Brand oder einem Kurzschluss Schaden nimmt.

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14.02.2018

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