Gute Nachrichten für Eltern! Ab 2017 werden sie von mehr Kindergeld und höheren Kinderfreibeträge profitieren. Einen entsprechenden Beschluss hat der Finanzausschuss des Bundestages bereits im November gebilligt. Das Kindergeld wird um zwei Euro im Monat angehoben, auf nunmehr 192 Euro für das erste und zweite Kind. 2018 soll es um weitere zwei Euro angehoben werden.
Auch der Kinderzuschlag wird um 10 Euro auf maximal 170 Euro im Monat raufgesetzt. Dieser Zuschlag wird an Eltern mit geringem Einkommen gezahlt, wenn sie mit ihrem Gehalt zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer im Haushalt lebenden Kinder. Grundlage hierfür ist § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Eltern, die ein hohes Einkommen erzielen, profitieren darüber hinaus von einem höheren Kinderfreibetrag. Der Freibetrag steigt ab Januar 2017 von derzeit 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammenveranlagen lassen. Dieser Freibetrag greift, wenn durch ihn die Steuerentlastung höher ist als das erhaltene Kindergeld.
Gute Nachrichten gibt es auch für Väter oder Mütter, die Unterhalt zahlen. Diese Aufwendungen können zum Teil als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler sind 2017 maximal 8820 Euro abziehbar – 168 Euro mehr als bisher. Werden Kinder mit Unterhaltszahlungen unterstützt, ist eine steuerliche Anrechnung nur möglich, wenn man für sie kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält.