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Neue Berufskrankheiten ab April 2025: Mehr Schutz für belastete Berufsgruppen

Ab dem 1. April 2025 werden drei neue Erkrankungen offiziell als Berufskrankheiten anerkannt. Dies bedeutet für betroffene Arbeitnehmer erweiterte Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Änderungen gehen auf die sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) zurück, die der Bundesrat verabschiedet hat.
Diese drei Erkrankungen sind jetzt Berufskrankheiten

Läsion der Rotatorenmanschette (BK-Nr. 2117)
Betroffen sind vor allem Beschäftigte, die regelmäßig über Kopf arbeiten oder schwere Lasten bewegen. Dazu zählen Montagearbeiter, Schweißer, Bauarbeiter und Beschäftigte in der Textilindustrie. Intensive Schulterbelastungen über viele Jahre hinweg können zu degenerativen Schäden führen.

Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern (BK-Nr. 2118)
Wer über 13 Jahre professionell Fußball gespielt hat – davon mindestens 10 Jahre in den obersten Ligen – kann künftig einen Anspruch auf Anerkennung der Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit geltend machen. Dies betrifft auch Spieler, die bereits im Jugendalter (16–19 Jahre) aktiv in unteren Ligen gespielt haben.

Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch Quarzstaub (BK-Nr. 4117)
Diese Form der Atemwegserkrankung kann durch langjährige Belastung mit Quarzstaub entstehen. Besonders gefährdet sind Bergleute, Tunnelbauer, Ofenmaurer oder Dentallabor-Mitarbeiter, die täglich mit feinen Staubpartikeln arbeiten.

Welche Leistungen können Betroffene erhalten?

Wer von einer dieser Berufskrankheiten betroffen ist, kann nach Anerkennung durch die gesetzliche Unfallversicherung verschiedene Leistungen beanspruchen. Dazu gehören:

  • Medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Berufliche Wiedereingliederung und Umschulungen
  • Rentenleistungen, falls die gesundheitlichen Folgen zu dauerhaften Einschränkungen führen

Die Aufnahme dieser Krankheiten in die Berufskrankheitenliste basiert auf medizinischen Erkenntnissen und langjährigen Studien. Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung für risikobelastete Berufsgruppen.

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