Hausrat: Keine Pflicht zum Abdrehen von Rohrleitungen vor einer Urlaubsfahrt
Hausrat: Keine Pflicht zum Abdrehen von Rohrleitungen vor einer Urlaubsfahrt Handeln Versicherungsnehmer grob fahrlässig, können sie teilweise oder sogar auf dem ganzen Schaden sitzenbleiben. Das trifft auch für Leitungswasserschäden zu: Wiederholt urteilte ein Gericht, ein Nicht-Verschließen eines Zulaufs zu einer Waschmaschine sei ein fahrlässiges Handeln. Was aber für Schlauchverbindungen zutrifft, trifft...