Hartz IV: Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung gilt als anrechenbares Einkommen
Wenn sozial Bedürftige eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung erhalten, ist das Geld leider nicht vom Zugriff des Jobcenters geschützt. Die Zahlung kann als Einkommen vom Jobcenter angerechnet werden, so entschied das Sozialgericht Karlsruhe mit einem aktuellen Urteil. Im verhandelten Rechtsstreit war die Klägerin auf Hartz-IV-Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB...