Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko: Die anfallenden Pflegekosten lassen sich damit nicht komplett auffangen, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Dennoch vertraut eine Mehrheit der Bundesbürger beim Thema Pflege auf den Staat und sichert sich nicht zusätzlich privat ab, wie eine aktuelle Umfrage von forsa im Auftrag eines großen deutschen Versicherers ergab.
Über zweieinhalb Millionen Bundesbürger brauchen Pflege, weil sie dauerhaft krank oder dement sind, Tendenz stark steigend. Für die Angehörigen bedeutet dies eine starke Belastung: physisch, psychisch und finanziell. Sie müssen den Patienten Schuhe ankleiden, das Essen reichen, ihn waschen und pflegen. Immerhin 1,7 Millionen Pflegebedürftige werden rund um die Uhr von ihren Angehörigen zuhause betreut. Die Rente reicht oft nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.
Es droht eine Pflegelücke
Auch die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt nur einen Teilschutz. Die Stiftung Warentest hat 2015 errechnet, dass -abhängig von der Pflegestufe- eine Finanzierungslücke zwischen 540 und 2.000 Euro im Monat entstehen kann, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Wer das Geld nicht aus eigenem Vermögen oder von seinen Ersparnissen zuschießen kann, sieht sich schnell in der Armutsfalle. Über 440.000 Pflegebedürftige sind bereits auf Sozialhilfe angewiesen.
Umso verwunderlicher ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag einer Versicherung. Auf die Frage, wer für die Pflegekosten im Ernstfall aufkommt, nannte die große Mehrheit der Bundesbürger die gesetzliche Pflegeversicherung (80 Prozent). 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung. Auch das Sozialamt (55 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (52 Prozent) werden als Absicherung genannt.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung hatten allerdings zusätzlich nur 32 Prozent der befragten Bundesbürger vorgesorgt. Etwa jeder Dritte verfügt also über einen solchen Schutz, der Rest steht ohne zusätzliche Absicherung da. Auch wenn das Thema Pflege bei den Bürgern angekommen ist, glauben immer noch viele, der Staat wird im Ernstfall schon zahlen. Und das ist ein gefährlicher Irrglaube!
Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern!
Erst greift Vater Staat nämlich den Angehörigen in die Tasche, wenn ein Pflegebedürftiger seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Hierfür ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Verwandten. Zunächst muss der Ehepartner sein Vermögen offenlegen, wenn die Rente des Pflegebedürftigen zum Beispiel für eine stationäre Unterbringung nicht ausreicht. Auch frühere Ehepartner können zur Kasse gebeten werden.
Haben alle Ehegatten gezahlt, kommen die leiblichen Kinder (Verwandte in gerader Linie) in Frage, auch sie haften gesamtschuldnerisch. Dies nennt man „Elternunterhalt“. Wie viel die Angehörigen zahlen müssen, orientiert sich an der Höhe des Einkommens, ein bestimmtes Schonvermögen ist vor dem Zugriff geschützt. Nicht füreinander aufkommen müssen hingegen Geschwister, Verschwägerte oder weiter entfernte Verwandte.
Umso wichtiger ist die Privatvorsorge. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt zum Beispiel für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, eine vorher vereinbarte Summe aus. Auch Pflegerentenversicherungen empfehlen sich zur Absicherung des Pflegerisikos. „Wer im Alter nicht sein Vermögen aufzehren will oder auf seine Kinder oder das Sozialamt angewiesen sein möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen“, schreibt auch die Stiftung Warentest. Welche weiteren Möglichkeiten der Absicherung es gibt, klärt ein Beratungsgespräch!