Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung hat seinen Jahresbericht für 2016 vorgestellt. Zwar ist die Zahl der Schlichtungsanträge erneut gestiegen – bleibt aber im Vergleich zur Gesamtzahl der Verträge sehr gering.
Wer Ärger mit seiner privaten Krankenversicherung hat, der kann sich an die Schlichtungsstelle von Heinz Lanfermann wenden, dem Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Privatversicherte dort ein Schlichtungsverfahren beantragen, werden die Ansprüche schnell und unbürokratisch geprüft, ohne dass der oft teure und langwierige Weg vor Gericht gewählt werden muss. Der Vorteil: Das Verfahren ist nicht nur kostenlos. Ansprüche verjähren auch in der Zeit der Schlichtung nicht, so dass Versicherte immer noch den Weg vor Gericht gehen können, wenn der Schlichtungsspruch nicht ihren Vorstellungen entspricht.
6.084 Beschwerden im Jahr 2016
Heinz Lanfermann hat in dieser Woche seinen vorläufigen Bericht für das Jahr 2016 vorgestellt. Das Ergebnis: Zwar hatten wieder mehr Menschen Anlass, sich über ihre Versicherung zu ärgern. Die Zahl der Schlichtungsanfragen stieg demnach von 5.770 im Jahr 2015 auf 6.084 Anträge im letzten Jahr. Das bedeutet einen Anstieg um 5,44 Prozent. Aber die Zahl der Beschwerden ist vor dem Hintergrund der Gesamtzahl an Versicherungsverträgen zu bewerten. Und so gibt es auch eine gute Nachricht: Nach wie vor ist das Beschwerdeaufkommen sehr gering.
Die Schlichtungsstelle nimmt nämlich nicht nur Beschwerden zur privaten Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung entgegen. Auch wer einen Konflikt mit seinem Krankenzusatz-Versicherer hat, kann sich an den Ombudsmann wenden. Und so ist das Beschwerdeaufkommen vor dem Hintergrund von 40 Millionen Versicherungsverträgen zu bewerten. Da bedeuten knapp 6.100 Schlichtungsanfragen einen prozentualen Anteil von weniger als 0,01 Prozent an Versicherten, die den Weg der Schlichtung wählten.
Häufigster Grund für Schlichtungsanfragen war in der Krankenvollversicherung die sogenannte Medizinische Notwendigkeit: Jede fünfte Schlichtungsanfrage bezog sich darauf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hausarzt eine bestimmte Behandlung empfiehlt, aber ein unabhängiger Gutachter zu dem Schluss kommt, dass sie nicht sinnvoll ist – und damit nicht vom Krankenversicherer bezahlt werden muss. Ein Punkt, der übrigens auch bei den gesetzlichen Krankenkassen oft Ursache für Auseinandersetzungen ist.
Zuerst Kontakt mit Versicherer suchen!
Wichtig: Bevor man sich an den PKV-Ombudsmann wendet, sollte man das Gespräch mit dem Versicherer gesucht bzw. dort Beschwerde eingelegt haben. Sonst kann das Schlichtungsverfahren nicht akzeptiert werden. Schließlich könnte auf diese Weise schon eine Lösung herbeigeführt werden.
Dass es sich lohnt, vor dem Rechtsweg ein Schlichtungsverfahren anzustreben, zeigt auch die hohe Erfolgsquote. Knapp jedes vierte Schlichtungsverfahren fällt zur Zufriedenheit des Versicherten aus und kann eine Lösung herbeiführen. Mehr Informationen finden Interessierte auf der Webseite pkv-ombudsmann.de. Auch ein Versicherungsfachmann hilft gern weiter, was bei Antrag auf Schlichtung zu beachten ist.