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Ob beim Fußball, Radfahren oder auf einer Party: Ein Missgeschick kann Ihnen schnell passieren.
„Das übernimmt meine Haftpflicht.“ Ein Satz, der Ihnen nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld spart. Denn besonders wenn Sie Personen verletzen, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Damit die Wiedergutmachung eines solchen Schadens nicht zu Ihrer Lebensaufgabe wird, brauchen Sie eine gute Absicherung.
Auch wenn es mancher Tierliebhaber nicht wahrhaben möchte: Ein Vierbeiner stellt immer ein Risiko dar und die Verantwortung trägt der Mensch. Die Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden oder Pferden sichert Sie ab.
Das unberechenbare Verhalten eines Tieres stellt ein besonderes Risiko dar und führt immer wieder zu Unfällen und Schäden:
- Pferde schlagen aus, treffen dabei vielleicht nur ein parkendes Auto, leider jedoch auch manchmal Menschen, scheuen und werfen fremde Reiter ab.
- Hunde beißen Besucher oder spielende Kinder, auch kleine Hunde laufen auf die Straße, verursachen Verkehrsunfälle oder bringen Radfahrer zu Fall.
Die Folgen sind leider oft schwerwiegend, manchmal auch tragisch. Und das Gesetz zwingt den Tierhalter in die Verantwortung; er hat für Personen- und Sachschäden Ersatz zu leisten – auch wenn er alles Erforderliche getan und beachtet hat und ihn keine Schuld trifft.
Bei Personen- und Sachschäden durch das Ablösen von Gebäudeteilen, beispielsweise Dachziegel oder Einsturz, müssen Sie als Besitzer beweisen, dass Sie alles zur Gefahrenabwehr getan haben. Diese „umgekehrte Beweislast“ kann Ihnen erhebliche Probleme bereiten.
Wenn andere wegen Ihres Bauvorhabens zu Schaden kommen und Schadenersatz wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gefordert wird, schützt Sie eine Bauherrn-Haftpflichtversicherung.
Als Bauherr tragen Sie eine große Verantwortung und haben an Vieles zu denken; dies betrifft die Sicherung der Baustelle, die Auswahl geeigneter Architekten und Bauunternehmer und auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Und wenn Sie Bauarbeiten in eigener Regie durchführen, haften Sie auch für Schäden der mithelfenden Personen; daraus können hohe Regressforderungen von Berufsgenossenschaft oder Krankenkassen auf Sie zukommen.
Wenn Ihr Traumhaus erst noch gebaut wird, ist die Bauleistungsversicherung die richtige Absicherung für Sie. Sie deckt Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen sowie am Baumaterial ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen eintreten.
Ein Neubau bringt viele Gefahren und Risiken für den Bauherren mit sich. Jedes Risiko aber, mit dem Sie nicht gerechnet haben, führt zu unvorhergesehenen Kosten und kann Ihre Finanzierung gefährden.
Wer sich in Wald und Flur auf die Pirsch begibt, geht besondere Risiken ein. Diese erfordern spezielle Lösungen: die Jagd-Haftpflichtversicherung.
Warum brauchen Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung?
Sie als Jäger tragen eine besonders hohe Verantwortung. Die Jagd, Hege und Pflege des Wildbestands, der Besitz und Gebrauch von Jagdwaffen, das Führen von Hunden, die Veranstaltung von Jagden und die Teilnahme an Jagdveranstaltungen – schöne und wichtige Aktivitäten – mit vielen Gefahren. Besonders bei Unfällen mit Personenschäden sind die Schadenersatzforderungen meist erheblich.
Sturm, Einbruch, Explosion, Feuer: Es gibt viele Risiken, die Ihr Eigentum im Haushalt bedrohen. Sicherheit gibt Ihnen eine Hausratversicherung mit einem maßgeschneiderten Konzept.
Niemand kann es vorhersehen und doch passiert es jeden Tag. In Deutschland werden im Jahr über 150.000 Einbruchdiebstähle gemeldet. Nach dem ersten Schock ist es wichtig, eine Hausratversicherung zu besitzen, die Ihnen schnell und unbürokratisch hilft. Aber auch ein durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Raub entstandener Schaden ist ein Fall für die Hausratversicherung.
All diese Risiken können in privaten Haushalten kostspielige Schäden verursachen. Eine Hausratversicherung ist deshalb eine wichtige und vernünftige Vorsorge, die jeder treffen sollte.
Individuelle Absicherung – für uns selbstverständlich!
Individuelle Ansprüche verlangen individuelle Lösungen. Darum bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungskonzepte: Von der Basisabsicherung bis zur Optimal-Absicherung.
Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Blitz und Feuer. Ein Haus ist vielen Gefahren ausgesetzt. Darum ist die Wohngebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer eine wichtige Vorsorge.
Ein Haus zu besitzen bedeutet nicht nur eine finanzielle Sicherheit, es stellt auch eine ständige Verpflichtung dar. Zu diesen Pflichten zählt auch, sich finanziell gegen mögliche Risiken abzusichern. Ob ein Sturmschaden am Dach oder ein Wasserrohrbruch – die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten.
Um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, stellen wir Ihnen ein individuelles Versicherungskonzept zur Wahl.
Unfälle können jederzeit passieren. Ganz plötzlich und ungewollt – im Straßenverkehr, im Haushalt, am Arbeitsplatz, im Urlaub oder beim Sport. Und nichts ist schlimmer, als wenn zu allem Unglück auch noch finanzielle Sorgen kommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und vom Arbeitsplatz nach Hause. Um gegen die alltäglichen Missgeschicke des Lebens gewappnet zu sein, brauchen Sie den zusätzlichen Schutz einer privaten Versicherung, zumal die meisten Unfälle in der Freizeit passieren.
Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihre persönliche Situation. Für Arbeitnehmer oder Selbständiger, für Kinder oder Rentner.
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Wir leben in einem Rechtsstaat. Das heißt: Das Recht wird sehr ernst genommen – und immer mehr Konflikte werden auf dem Rechtsweg ausgetragen.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung überhaupt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Beschuldigter oder als Kläger in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ist – statistisch gesehen – hoch, denn als Verkehrsteilnehmer, Mieter, Arbeitnehmer, Käufer und als Urlauber können Sie sehr leicht in Situationen geraten, in denen Sie rechtlichen Beistand benötigen. Das kann schnell recht teuer werden.
Damit Ihre Bemühungen um rechtliche Klärung nicht am Geld scheitern, sollten Sie sich rechtzeitig durch eine Rechtsschutzversicherung schützen. Diese Versicherung deckt die Kosten ab, die mit einem Rechtsstreit verbunden sind – und zwar unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder nicht.
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Wer heute Sicherheit will, erwartet auch Full Service. Von uns bekommen Sie als Autofahrer beides.
Im permanent zunehmenden Straßenverkehr begibt man sich auf ein gefährliches Pflaster. Daher wird auch kein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht zugelassen. Denn durch Kraftfahrzeuge entstehen oft hohe Schäden, die sowohl die Existenz des Unfallverursachers als auch des Geschädigten gefährden können.
Pedelecs sind ein sehr schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder kommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser „Gattung“ auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen „Werner“ trug. Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.
Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren.
Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.
Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern?
Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne aufklären, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt. Falls nach Durchsicht unserer Broschüre Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht damit uns zu kontaktieren. Wir nehmen uns wirklich sehr gerne Zeit für Ihre Fragen!
Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.
Verkehrsunfall
Herr Meyer möchte sich ein Fahrrad mit Elektromotor kaufen. Er entscheidet sich für ein gebrauchtes Rad aus zweiter Hand, das er in einem Anzeigenportal entdeckt hat. Auf einer der ersten Fahrten gerät er durch eine Bodenwelle ins Schlingern und schrammt einen geparkten Pkw über die komplette Länge an. Die Fahrerin informiert auch gleich die Polizei, die den Schaden (geschätzt ca. 3.500 Euro) aufnimmt und dabei feststellt, dass es sich bei Herrn Meyers Rad um ein E-Bike mit einer (Motor-)Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelt, für das Versicherungspflicht besteht. Da er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, muss er nicht nur den verursachten Schaden aus eigener Tasche bezahlen, es wird auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet.
Akkuschaden
Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro.
Diebstahl
Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Ein neues kostet 2.000 Euro.
Wie können Sie das Rad versichern?
Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten.
Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen (Neuwert des Fahrrads bzw. Pedelecs muss benannt werden!). Spezieller – von einer Hausratversicherung unabhängiger – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen geboten.
Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen.
- Fall- oder Sturzschäden
- Schäden durch Unfälle
- Vandalismus
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen) – Fahrradalter max. 3 Jahre
- Bedienungsfehler
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten
Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie z. B. Helm, Kindersitz, Trinkflasche, etc. erstrecken. Dieser umfangreiche Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich.
Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch,
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren).
Welche dieser Deckungen für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch ausloten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.