Rechtsschutzversicherung: Anwalts- und Gerichtskosten werden unterschätzt
Die Zurückhaltung bei Vertragsabschlüssen im Rechtsschutzbereich hat einen Grund: Die Kosten für Anwälte und Gerichte werden deutlich unterschätzt, ermittelte eine Befragung.
Ob als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: 59 Prozent der Deutschen war bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt. Offenbar eine prägende Erfahrung: Denn unter den privaten Rechtsschutzversicherungen ist der Verkehrs-Rechtsschutz am weitesten verbreitet. Fast die Hälfte (48 Prozent) derjenigen, die eine Rechtsschutz-Police abgeschlossen haben, sind bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen versichert.
Es folgen Arbeits-Rechtsschutz und Mietrechtsschutz. Das passt zu den Wünschen der Bundesbürger. Denn 70 Prozent von ihnen möchten gern, dass ihr Arbeitsvertrag professionell beurteilt wird und zwei Drittel der Bundesbürger wünschen sich eine juristische Beurteilung ihrer Mietverträge.
Allerdings: Knapp die Hälfte der Befragten hat überhaupt keine Rechtsschutzversicherung. Als einen wichtigen Grund für die ‚Abschluss-Scheu‘ der Deutschen hat die Studie gleich mit ausgemacht. Die mit juristischen Auseinandersetzungen verbundenen Kosten werden massiv unterschätzt.
In der Befragung diente ein Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro als Beispiel. Die durchschnittlichen Anwalts- und Gerichtskosten würden sich dafür auf etwa 5.000 Euro belaufen, so die Württembergische, die die Befragung beauftragte. Insgesamt unterschätzen 88 Prozent der Befragten die Kosten. 69 Prozent der Befragten gehen gar von weniger als 3.000 Euro aus.
Dass die Kosten unterschätzt werden, könnte aber auch damit zusammenhängen, dass sie stetig steigen. So stellte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest, dass sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um knapp ein Fünftel (19 Prozent) erhöhten. Und damit nicht genug: Zum Jahresbeginn 2021 stiegen Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren erneut. Je nach Rechtsgebiet um bis zu 20 Prozent (Sozialrecht).
Über die Befragung:
Die repräsentative Erhebung fand im September 2021 mobil und online durch das Marktforschungsinstitut Appinio im Auftrag der Württembergischen Versicherung statt. 1.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Alter von 18 bis 65 Jahren wurden dabei zu Themen rund um die private Rechtsschutzversicherung befragt.