Zwischen Weihnachten und Neujahr werden sich wieder viele Wintersportler in den Urlaub verabschieden, um Pisten herunterzujagen und die weiße Winterlandschaft der Berge zu genießen. Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Ein Check des Schutzes kann lohnen.
Knapp 16 Millionen aktive Wintersportler gibt es in Deutschland, so berichtet der Deutsche Skiverband (DSV). Nicht wenige nutzen die Wochen vor und nach Weihnachten, um in die Alpen zu reisen oder ein anderes Skigebiet zu erobern. Schließlich ist auch eine Silvester-Feier auf einer gemütlichen Berghütte etwas ganz Besonderes.
Aber Achtung: Wer mit hoher Geschwindigkeit die Pisten herab jagt, kann sich auch verletzen. Bis zu 43.000 Unfälle deutscher Skifahrer zählte die Stiftung Sicherheit im Skisport für die Saison 2016/17: Also all jene Unfälle, bei denen ein Skifahrer oder eine Skifahrerin ärztlich behandelt werden müssen. Vor allem Schulter, Gelenke und Knie sind gefährdet. 1,68 von 1.000 Skifahrern mussten in der Saison im Krankenhaus behandelt werden.
Deshalb ist es empfehlenswert, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Zwar zahlt für die unmittelbaren Folgen eines Unfalls in der Regel auch die Krankenkasse, etwa die notwendige Reha. Aber alles, was darüber hinaus geht, muss der Versicherte häufig selbst zahlen. Wichtig: Wer ins Ausland reist, sollte den Schutz auch daraufhin checken, ob er dort auch gilt. Gute Tarife erbringen nicht nur eine Kapitalleistung oder Unfallrente, sondern erstatten auch den Rücktransport aus dem Ausland oder finanzieren den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW.
Grundsätzlich ist im Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. So ersetzt die Krankenkasse nur die Höhe der Behandlungskosten, die im Gastland üblich sind. Aber schon, wenn man mit dem Hubschrauber vom Berg gebracht werden muss, drohen hohe Zusatzkosten, die im Zweifel aus der eigenen Tasche erstattet werden müssen. Hier sollte man sich nicht auf ein teures Risiko einlassen!
Ebenfalls Pflicht: die private Haftpflichtversicherung. Diese sollten alle erwachsenen Bürger ja ohnehin besitzen. Sie springt ein, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Hier ist der Unfallverursacher zu Schadensersatz verpflichtet und haftet mit seinem Privatvermögen. Zum Beispiel, wenn der angefahrene Skifahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder einen bleibenden Schaden davonträgt. Die Forderungen können schnell eine hohe sechsstellige Summe erreichen, wenn nicht gar darüber hinaus!
Apropos Beruf: Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen. Nämlich dann, wenn ein allzu wagemutiger Skifahrer selbst derart schwer verunglückt, dass es im Job nicht mehr weitergeht. Freiberufler, die kein Anrecht auf Lohnfortzahlung nach Krankheit und Unfall haben, können sich mit einer Krankentagegeldversicherung darüber hinaus gegen den finanziellen Ausfall wappnen, wenn man sein Unternehmen vorübergehend nicht weiter betreiben kann.
Wichtig ist aber natürlich, sich selbst derart zu schützen, dass gar nicht erst etwas passiert. Ein Schutzhelm sollte deshalb unbedingt getragen werden, wenn man mit hoher Geschwindigkeit den Schnee bezwingt. Und auch Knie- und Gelenkschützer können helfen, die Folgen eines Unfalls zu mildern. Grundsätzlich aber gilt: Besser Rücksicht nehmen! Auf sich und auf andere. So berichten Skilehrer, dass gerade Anfänger oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen. Und auch Alkohol ist auf der Piste kein guter Begleiter.
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