Sport fördert die Gesundheit. So gab es laut Destatis Im Jahr 2018 rund 11,81 Millionen Personen in Deutschland, die mehrmals wöchentlich Sport treiben. Jedoch: Mit der notwendigen Bewegung droht auch die Verletzungsgefahr. Denn pro Jahr müssen in Deutschland auch rund 1,25 Millionen Sportverletzungen ärztlich behandelt werden. Wenngleich diese Behandlungskosten die Krankenversicherung übernimmt, drohen mit einer Sportverletzung auch kostenintensive Folgen.
Private Unfallversicherung: Ergänzender Schutz auch für gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Zudem gilt für gesetzlich Krankenversicherte: Zwar werden insbesondere bei schweren Sportunfällen bestimmte Maßnahmen wie zum Beispiel Reha getragen, jedoch nur in einem begrenzten Leistungsumfang. Umbauten von Haus und Auto, bestimmte Reha-Maßnahmen, zusätzliche Therapien können schnell zu Folgekosten führen. Hier kann eine private Unfallversicherung helfen.
Beim Abschluss der privaten Unfallpolice ist aber Vorsicht angebracht. So sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte „Eigenbewegungen“ im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Zieht man sich beim Sport durch das Laufen oder Springen Verletzungen zu – zum Beispiel durch Umknicken eines Beines – geht man ansonsten leer aus.
Selbstständige: Arbeitsunfähigkeit ist abzusichern
Ein besonderes Risiko tragen Selbstständige, da durch Sportunfälle hier schnell das Einkommen komplett entfallen kann. Deswegen empfiehlt es sich, über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung oder einer Betriebsunterbrechungsversicherung nachzudenken. Die Krankentagegeldversicherung fängt Einkommenseinbußen unterhalb der Berufsunfähigkeit auf – sie wird bei „Arbeitsunfähigkeit“ gezahlt, wenn voraussichtlich vorübergehend der Beruf oder das Gewerbe nicht mehr ausgeführt werden können.
Als Alternative könnte sich auch der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung anbieten, diese wird gerade für selbstständige Gastronomen oder ähnliche Selbstständige mit kleineren „Betrieben“ gern empfohlen. Weil aber Konditionen und Preise sehr variieren, lohnt es sich, den Rat eines Experten hinzuzuziehen.
Ein Muss auch für Freizeitsportler: BU-Schutz
Grundsätzlich sollte die Möglichkeit, durch Unfälle zu verunglücken, auch stets zu einer Überprüfung des Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit führen. Wäre ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz doch ein „absolutes Muss“, zu dieser Versicherung gäbe es „praktisch keine Alternative“, wie selbst die ansonsten sehr kritische Verbraucherzentrale in einer Broschüre schreibt.
Laut Definition des Versicherungsvertragsgesetzes ist hierbei berufsunfähig, wer „seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Da Sport auch Körperverletzungen verursachen kann, die zur Berufsunfähigkeit führen, sollten Hobby- und Freizeitsportler auch hier den Rat eines Versicherungsexperten ihres Vertrauens suchen.
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