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Ganz egal, ob für den Stadionbesuch beim Bundesliga-Spiel, den Ausflug des Kindes mit dem Kindergarten oder sogar für die Pokémon-Jagd: Onlineanbieter offerieren ihren Kunden private Unfallversicherungen, die für bestimmte Anlässe abgeschlossen werden können. Doch bei diesen Angeboten sollte auch ein Blick in die Vertragsbedingungen geworfen werden. Oft ist die vereinbarte Versicherungssumme bei Vollinvalidität nicht ausreichend, die entstehenden Kosten aufzufangen.

Immer mehr Anbieter erlauben es, Versicherungen per App mit wenigen Mausklicks abzuschließen. In den letzten Jahren ist so ein ganz neuer Markt entstanden: sogenannte Kurzzeitversicherungen erlauben es, Unfallschutz für ein bestimmtes Ereignis zu wählen, etwa wenn man ins Stadion zum Fußballspiel geht. Die Versicherungen sind dann nur für dieses Ereignis gültig. Doch wie so oft haben diese Policen ihre Tücken, wie ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt.

Niedrige Invaliditätssummen

So bieten Kurzzeitversicherungen oft nur sehr niedrige Summen bei Vollinvalidität, zum Beispiel 15.000 Euro oder 30.000 Euro. Um Kosten aufzufangen, die infolge eines Unfalles entstehen können, ist das sehr wenig. Hier sollte bedacht werden, dass die volle Summe für Vollinvalidität tatsächlich nur im Worst-Case-Szenario ausgezahlt wird, nämlich wenn (mehrere) Körperfunktionen und Organe stark oder vollständig beeinträchtigt sind, und zwar dauerhaft. Die Regel ist aber, dass man nur einen Teil der Summe als Versicherungsleistung erhält, weil volle Invalidität laut Statistik eher selten eintritt.

Ein Beispiel: ist für den kompletten Verlust eines Armes ab dem Rumpf eine Invalidität von 70 Prozent festgeschrieben, erhält der Versicherungsnehmer bei 30.000 Euro Vollinvaliditätssumme auch nur 21.000 Euro ausgezahlt. Eben 70 Prozent. Entsprechend muss die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden, wenn die Police tatsächlich einen guten und umfänglichen Unfall-Schutz bieten soll.

Invaliditätssumme auch abhängig von individueller Situation des Versicherungsnehmers

Wie hoch die Invaliditätssumme bei einer Unfallversicherung mindestens ausfallen sollte, dafür gibt es kein Patentrezept: unterschiedliche Experten werden hier unterschiedliche Summen nennen. Das hängt auch vom Alter und der individuellen Lebenssituation der Person ab, etwa ob sie Haupternährer einer Familie ist, wie viel sie verdient, wie alt eine Person ist und ob bereits andere Versicherungen vorhanden sind, etwa gegen Berufsunfähigkeit. Die Empfehlungen reichen vom sechsfachen des Jahresbruttos bis hin zu einer Summe von 500.000 Euro.

Darüber hinaus kann eine sogenannte Progression vereinbart werden. Sie sorgt dafür, dass bei einer schweren Beeinträchtigung des Körpers die ausgezahlte Summe prozentual steigt, abhängig vom Grad der Schädigung. Wenn ein Versicherungsnehmer zum Beispiel eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bei zugleich 500er Progression abschließt, kann er bei 100 Prozent Invalidität den fünffachen Betrag (500.000 Euro) erreichen.

Unfallversichert – in allen Situationen!

Darüber hinaus besteht bei Versicherungen, die man eben mal für bestimmte Anlässe abschließt, eben kein Unfallschutz für die ganze Zeit, sondern nur für das jeweilige Event. Wenn dann an anderer Stelle etwas passiert, steht man komplett ohne Absicherung da. Was spricht also dagegen, gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen? Hier sollte bedacht werden, dass laut Statistischem Bundesamt die meisten Unfälle dort passieren, wo man es am wenigsten vermutet. Nämlich in den eigenen vier Wänden und in der Freizeit.

Grundsätzlich aber gilt: ein eingeschränkter Schutz ist besser als keiner. Für jene, die eine private Unfallversicherung nicht besitzen, können die Tarife per App zumindest eine kurzzeitige Alternative bieten. Ein Beratungsgespräch zur finanziellen Absicherung des Unfallrisikos schafft Aufklärung!

04.08.2016

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