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In Deutschland kommen pro Jahr neun Millionen Menschen bei Unfällen zu Schaden. Eine private Unfallversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Denn oft passieren Unfälle da, wo keiner mit ihnen rechnet: in der Freizeit oder sogar in den eigenen vier Wänden.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Menschen ab, wenn sie auf Arbeit oder dem Weg dorthin zu Schaden kommen. Doch dass dies nicht ausreichend ist, zeigt die Unfallstatistik. Denn in der Freizeit gewährt die Sozialversicherung keinen Schutz bei Unfällen. Hierfür muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

In den eigenen vier Wänden verunglücken mehr Menschen als im Straßenverkehr

Die nackten Zahlen: Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) verunglücken allein im Haushalt pro Jahr circa 3,15 Millionen Menschen. Also in den eigenen vier Wänden, wo es die wenigsten vermuten. Nach Zahlen der Landesstatistikämter kamen im Jahr 2015 sogar 9815 Menschen bei Unfällen in der Wohnung oder im Haus ums Leben. Das sind dreimal so viele Personen wie im Straßenverkehr!

Trotz der hohen Gefahr, in der Freizeit eine Verletzung zu erleiden, hat nur etwa jeder dritte Deutsche eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei ist ein guter Schutz gar nicht teuer. Wie bei jeder Versicherung auch, gilt es einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen. Zum Beispiel, wie der Unfallbegriff definiert ist.

Leistungskatalog beachten!

Nach dem Muster der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Versicherern zur Verfügung stellt, liegt ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

Aufgrund dieser Definition zahlen manche Versicherer nicht, wenn der Verunfallte aufgrund einer Bewusstseinsstörung -Alkohol, Schwindelgefühl etc.- seinen Unfall erlitt. Dann nämlich wirkt das Ereignis nicht von außen auf den Körper ein. Andere Versicherer zahlen aber durchaus hierfür bis zu einer bestimmten Summe. Nachlesen lohnt sich!

Auch die sogenannte Gliedertaxe sollte nicht übergangen werden. In der Gliedertaxe legt der Versicherer fest, welchen Grad der Invalidität er bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils anerkennt. Wenn zum Beispiel ein Arm so stark geschädigt wird, dass er dauerhaft gelähmt ist, zahlen viele Versicherer 70 Prozent der vereinbarten Geldleistung aus.

Welche Invaliditätssumme vereinbart werden sollte, darüber herrschen zwischen Experten sehr verschiedene Meinungen vor. Die Empfehlungen reichen vom sechsfachen des Jahresbruttos bis hin zu 500.000 Euro. Auch die Vereinbarung einer Progression empfiehlt sich – dann steigt die Invaliditätssumme bei schwerer Invalidität!

10.05.2017

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