Herbstzeit ist für viele Wildtiere die Zeit der Wanderschaft: Sie begeben sich auf die Suche nach Futter oder nach einem Winterquartier. Da zudem die Dämmerungszeit zunimmt, in der Wildtiere besonders aktiv sind, steigt im Herbst auch das Risiko für Wildunfälle. Was aber ist zu tun, wenn man einen solchen Wildunfall erleidet?
Eigene Sicherheit muss stets zuerst kommen
Wenn ein Wildunfall passiert ist, heißt es: Ruhe bewahren und überlegt handeln. Wichtig ist zunächst und stets: Man achte immer zuerst auf seine eigene Sicherheit in der Unfallsituation. So sollte es selbstverständlich sein, den Warnblinker einzuschalten und sich nur mit Warnweste auf der Straße zu bewegen, zudem die Gefahrenposition schnell zu verlassen. Auch sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden, um nachfolgende Autofahrer zu warnen.
Wichtig ist außerdem: Selbst, wenn das Tier noch so niedlich ist und durch sein Leiden Mitleid erregt, sollte ein verletztes Wildtier nie einfach angefasst werden (zum Beispiel, um es zum Tierarzt zu bringen). Denn das Tier befindet sich durch den Unfall in einer großen Stress-Situation. Gerade bei einer schweren Verwundung ist nicht auszuschließen, dass es aggressiv wird und dem Menschen dadurch gefährlich werden kann.
Fatal wäre es außerdem, sich zu entfernen und ein vielleicht getötetes Wild einfach mitzunehmen. Zwar mag es immer wieder auch Menschen geben, die nach einem Wildunfall zunächst an ihren Sonntagsbraten denken und sich die Gelegenheit zur unerwarteten „Beute“ nicht entgehen lassen wollen. Jedoch: Jagdverbände warnen vor einer solchen Versuchung. Denn nicht nur riskiert man hierdurch seinen Kfz-Schutz durch fehlende Bescheinigungen. Der Unfallverursacher begeht bei Mitnahme des Wilds auch Jagdwilderei und macht sich hierdurch strafbar.
Die Wildschadensbescheinigung
Erster Ansprechpartner nach einem Wildunfall sollte die Polizei sein oder die lokale Forstbehörde. Denn diese entscheidet nicht nur, was in der akuten Situation zu tun ist. Zugleich stellt sie ein wichtiges Dokument aus für die Kfz-Versicherung: Die Wildschadensbescheinigung.
Vom Wildschaden Betroffene sollten stets darauf achten, ein solches schriftliches Dokument auch zu erhalten. Denn die Wildschadensbescheinigung dient der Versicherung zur Beurteilung, wann und wo sich ein Unfall ereignete. Besitzt man ein solches Dokument hingegen nicht, riskiert man, dass die Kfz-Versicherung eine Übernahme der Schäden ablehnt und man selber auf den Kosten sitzenbleibt.
Was deckt die Versicherung ab? Vertragsbedingungen prüfen!
Beim Versicherungsschutz lohnt ein Prüfen des Vertrags. Teilkasko-Versicherungen ersetzen in der Regel Unfälle mit Haarwild. Zu Haarwild gehören beispielsweise die Wildschweine oder Hirsche. Doch manche Versicherer schließen derartige Wildunfälle vom Versicherungsschutz ganz aus oder verlangen einen Zusatzbeitrag hierfür.
Die Teilkasko zahlt außerdem, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und hierdurch ein Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer in einem solchen Fall nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Weil erschrockene Tiere in den Wald fliehen, ist ein solcher Nachweis häufig nicht möglich. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.
Die Vollkasko-Police hingegen zahlt außerdem, wenn eine entlaufene Ziege oder ein großer Vogel den Unfall verursachte. Doch auch hier lohnt sich ein Blick in die Police, um zu beurteilen, welcher Wildschaden abgedeckt ist. Mittlerweile zahlen auch immer mehr Teilkasko-Anbieter, wenn Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe verursacht werden.
Grundsätzlich gilt für den Versicherungsschutz sowohl der Teilkasko- als auch der Vollkaskoversicherung: Da Wildunfälle sehr wahrscheinlich sind (laut Deutschem Jagdverband ereignet sich alle 2,5 Minuten ein Wildunfall in Deutschland), sollte man den Umfang seines Versicherungsschutzes anhand der Vertragsbedingungen überprüfen.
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