Am Sonntag ist es wieder soweit: Mit Partys und Feuerwerk wird in das neue Jahr hineingefeiert. Dabei werden leider auch wieder unzählige Briefkästen zerstört, weil sich Jugendliche einen Spaß daraus machen, Böller hineinzustecken. Dennoch sollte man nicht jeden kleinen Schaden der Versicherung melden – Sonst droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
Wenn Kinder und Jugendliche Silvesterknaller in Briefkästen oder Mülltonnen stecken, gehen diese leider auch schnell kaputt. In der Regel kommt für solche Schäden die Wohngebäudeversicherung auf. Sie wird auch ohne Probleme zahlen, wenn man einen zerstörten Briefkasten meldet.
Doch wenn am letzten Tag des Jahres tatsächlich Gebäudeteile wie Briefkästen kaputt gehen, sollten Immobilieneigner sehr gut überlegen, ob der Schaden nicht aus dem eigenen Portemonnaie erstattet werden kann. Das gilt vor allem, wenn „nur“ wenige hundert Euro hierfür aufgebracht werden müssen.
Versicherer darf Vertrag regulär kündigen
Der Grund: Wenn Versicherte zu oft und in kurzen Abständen einen Schaden melden, dann sind die Versicherer in der Regel berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Entsprechende Klauseln finden sich in vielen Verträgen. Tatsächlich berichten die Verbraucherzentralen, dass sich wiederholt Kunden aufgrund solcher Kündigungen bei ihnen beschweren.
Doch es hilft nichts: Die Versicherer dürfen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Und hier sei an den Hauptzweck einer Wohngebäude-Police erinnert. Sie soll vor allem dann einspringen, wenn dem Hausbesitzer ein existentieller Schaden entsteht, den er nicht einfach so ersetzen kann: zum Beispiel, wenn das Haus aufgrund eines Feuers niederbrennt. Das kann schnell hunderttausende Euro verschlingen – kein Vergleich zu einem zerstörten Briefkasten!
Versicherungswirschaft führt schwarze Liste auffälliger Kunden
Wenn der Wohngebäudeversicherer den Vertrag kündigt, haben die betroffenen Hausbesitzer schnell ein weiteres Problem. Die Versicherungswirtschaft führt eine Art schwarze Liste, die sogenannte HIS-Auskunftei, auf die alle Versicherer Zugriff haben. Hier werden Kunden eingetragen, die mit häufigen Schadensmeldungen auffallen. Mit dieser Liste soll Versicherungsbetrug verhindert werden: Leider landen dabei auch versehentlich ehrliche Kunden auf der Liste.
Zwar schließt ein HIS-Eintrag nicht aus, dass man einen neuen Vertrag findet. Aber dieser kann deutlich teurer werden – und der Versicherer wird den Schutz ausreichend prüfen. In der Regel werden die Daten im HIS-System nach fünf Jahren gelöscht, wenn ein Verbraucher sich darin wiederfindet. Jedoch kann es dabei auch zu Fehlern kommen. Versicherte sollten deshalb prüfen, ob sie zu Unrecht dort eingetragen sind, und können eine Löschung der Daten beantragen – Wie das funktioniert, klärt ein Beratungsgespräch!
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29.12.2017